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| Bau- und Infrastrukturgesetz der Freien Irkanischen Republik |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 13.04.2025, 02:11 - Forum: Gesetze
- Keine Antworten
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Gesetz zur Planung, Genehmigung, Ausführung und Kontrolle von Bauprojekten und Infrastrukturmaßnahmen
Präambel
Zur nachhaltigen Entwicklung der Republik, zur Stärkung der Selbstversorgung sowie zur Ordnung des öffentlichen Raums erlässt das Zentralkommando dieses Gesetz über die bauliche Gestaltung und infrastrukturelle Organisation Irkaniens.
Abschnitt I – Allgemeine Grundlagen
§1 Zielsetzung
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen, Abläufe und Zuständigkeiten für sämtliche baulichen Maßnahmen, inklusive öffentlicher Infrastruktur, privater Bauprojekte, militärischer Bauten sowie Notfallbauprogramme unter Einsatz des Nationalen Arbeitsdienstes (NatAr).
§2 Geltungsbereich
Es gilt auf dem gesamten Staatsgebiet der Freien Irkanischen Republik, inklusive Sonderzonen, Außenstationen und Konzernkomplexen.
Abschnitt II – Bauplanung und Genehmigung
§3 Genehmigungspflicht
(1) Für alle Neu-, Um- und Ausbauprojekte ist eine Genehmigung durch die zuständige Verwaltungseinheit unter KAV erforderlich.
(2) Ausgenommen sind:
a) temporäre Feldbauten unterhalb 25m²,
b) Notlager im Rahmen von Evakuierungen,
c) militärische Schnellbauten mit direkter Befehlslage.
§4 Bauzonen und Schutzbereiche
(1) Die Republik ist in Bauzonen unterteilt:
Zone A: Hochprioritär (z.B. Hauptstadt, Verteidigungsanlagen)
Zone B: Stadtzentren, Handelsregionen
Zone C: Ländlicher Raum, neue Siedlungsgebiete
Zone D: Naturschutz und Haingebiete
(2) In Zone D ist jegliche bauliche Maßnahme genehmigungspflichtig mit expliziter Zustimmung der Kommandoabteilung Kultur.
§5 Beteiligung von Klans
(1) Klans können Bauvorhaben im Rahmen der Dorf- oder Blokentwicklung einreichen.
(2) Die Förderung durch den Staat erfolgt nach Prüfung durch KAW und Zustimmung des zuständigen Distriktkhrukans.
Abschnitt III – Durchführung und Kontrolle
§6 Projektleitung
(1) Öffentliche Bauprojekte werden durch das Bauamt der Republik (KAV-Unterstruktur) geführt.
(2) Großprojekte ab 10 Millionen Þ sind zwingend durch NatAr-Kontingente zu unterstützen.
§7 Sicherheits- und Umweltvorgaben
(1) Alle Bauwerke müssen seismischen, tropischen und thermischen Belastungen der jeweiligen Region standhalten.
(2) Regenwasserabscheider, Solarunterstützung und lokale Materialien sind zu bevorzugen.
§8 Kontrollmechanismen
(1) Jedes Bauprojekt wird durch eine Abnahmegruppe überprüft.
(2) Bei Verstößen kann das Projekt gestoppt und der Bauherr strafrechtlich verfolgt werden.
Abschnitt IV – Sonderbestimmungen
§9 Megakonzerne und Militär
(1) Konzernbauten unterliegen der Genehmigungspflicht durch KAW, können jedoch Sonderrechte beantragen.
(2) Militärbauten unterstehen KAS und sind geheimhaltungswürdig, jedoch standardpflichtig gemäß interner Bauordnung M-BOR 2464/7.
§10 Wiederaufbau und Katastrophenschutz
(1) In Katastrophengebieten können Schnellbaumaßnahmen ohne Voranmeldung durchgeführt werden.
(2) Nachträgliche Meldung ist binnen 30 Tagen erforderlich.
Abschnitt V – Inkrafttreten
§11 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Es ersetzt alle vorhergehenden Bauvorschriften, sofern nicht ausdrücklich durch Sondergesetz geregelt.
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| Verwaltungsverfahrensgesetz der Freien Irkanischen Republik |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 13.04.2025, 01:59 - Forum: Gesetze
- Keine Antworten
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Gesetz über die Ordnung, Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Bürgern, Behörden und Kommandoabteilungen
Präambel
In Ausführung der Verfassung und zur Sicherstellung effizienter, gerechter und kontrollierbarer Verwaltungsabläufe regelt dieses Gesetz das Verhalten und die Zuständigkeiten von Verwaltungsstellen der Republik sowie die Rechte und Mitwirkungspflichten der Bürger.
Abschnitt I – Allgemeine Grundsätze
§1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der rechtssicheren und transparenten Ausführung verwaltungstechnischer Aufgaben, der Absicherung des Vertrauens in staatliches Handeln sowie der Wahrung der Ordnung und Effizienz in allen Ebenen der Republik.
§2 Anwendungsbereich
Es gilt für alle Verwaltungsverfahren, die durch staatliche Stellen, Kommandoabteilungen oder beauftragte Einheiten gegenüber Bürgern oder Organisationen durchgeführt werden.
§3 Pflicht zur Ordnung
Verwaltungsentscheidungen sind nachvollziehbar, schriftlich dokumentiert und auf Verlangen mit Begründung zu versehen.
Abschnitt II – Verwaltungshandeln und Verfahren
§4 Einleitung eines Verfahrens
(1) Verfahren werden von Amts wegen oder auf Antrag einer Person mit gültiger SIN eingeleitet.
(2) Einwendungen ohne gültige SIN oder aus Z-Zonen können ignoriert werden.
§5 Anhörung
Betroffenen Personen ist vor belastenden Entscheidungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, außer wenn Gefahr im Verzug besteht.
§6 Mitwirkungspflichten
(1) Beteiligte sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
(2) Verweigerung kann zur Aussetzung von Leistungen oder Sanktionierung führen.
§7 Fristen und Bearbeitungsdauer
(1) Verwaltungsentscheidungen sind binnen 60 Tagen zu treffen.
(2) In sicherheitsrelevanten Fällen beträgt die Frist 14 Tage.
Abschnitt III – Auskunft und Akteneinsicht
§8 Akteneinsicht
(1) Jeder SIN-Inhaber kann bei bestehendem Verfahren Einsicht in die ihn betreffenden Unterlagen beantragen.
(2) Die Einsicht kann verweigert werden bei:
a) Staatsgeheimnissen
b) Bedrohung der öffentlichen Sicherheit
c) Daten Dritter ohne deren Einwilligung
§9 Auskunftspflicht
(1) Behörden müssen auf schriftliche Anfragen innerhalb von 30 Tagen antworten.
(2) Verweigerung ist schriftlich zu begründen.
Abschnitt IV – Verwaltungsakte und Rechtsfolgen
§10 Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Ein Verwaltungsakt ist mit Bekanntgabe und Signatur des autorisierten Beamten gültig.
§11 Rücknahme und Widerruf
Verwaltungsakte können zurückgenommen oder geändert werden, wenn:
a) neue Tatsachen bekannt werden,
b) falsche Angaben gemacht wurden,
c) ein höheres Interesse der Republik besteht.
§12 Rechtsbehelfe
(1) Gegen Entscheidungen kann schriftlich Beschwerde an die übergeordnete Stelle eingelegt werden.
(2) Entscheidungen des Marschalls oder des Zentralkommandos sind unanfechtbar.
Abschnitt V – Schlussbestimmungen
§13 Zusammenarbeit mit Konzernen
Private Körperschaften mit Verwaltungsvollmacht (z. B. Megakonzerne) unterliegen ebenfalls diesem Gesetz, sofern sie Aufgaben im Namen der Republik ausführen.
§14 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Tag des kommenden Monats nach Veröffentlichung in Kraft.
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| Verfassungsausführungsgesetz der Freien Irkanischen Republik |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 13.04.2025, 01:51 - Forum: Gesetze
- Keine Antworten
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Gesetz zur Umsetzung und Anwendung der Verfassung
Präambel
In Treue zur aam’ne-Doktrin und zur Verfassung der Freien Irkanischen Republik erlässt das Zentralkommando dieses Gesetz zur Klärung, Durchführung und Kontrolle aller verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten.
Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen
§1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Anwendung der Verfassung in allen Rechtsbereichen des Staates, insbesondere in der Organisation der Staatsgewalt, der Rechtsdurchsetzung, dem Schutz der Grundrechte sowie der Kontrolle von Kommandoabteilungen, Militär und Verwaltung.
§2 Rang im Rechtssystem
Dieses Gesetz steht direkt unterhalb der Verfassung und geht allen einfachen Gesetzen im Widerspruch vor.
Abschnitt II – Staatsorganisation und Zuständigkeiten
§3 Verbindlichkeit der Kommandoabteilungen
(1) Die Aufgaben und Kompetenzen der Kommandoabteilungen (KAs) richten sich nach der Verfassung sowie nach den durch dieses Gesetz festgelegten Ausführungsnormen.
(2) Jede KA ist verpflichtet, interne Durchführungsverordnungen zu erlassen und dem Zentralkommando zur Genehmigung vorzulegen.
§4 Stellung des Marschalls
(1) Der Marschall ist oberstes Verfassungsorgan und alleinige Instanz zur verbindlichen Auslegung der Verfassung.
(2) Entscheidungen des Marschalls sind keiner weiteren Kontrolle unterworfen und gelten mit Bekanntgabe als rechtskräftig.
§5 Umsetzung durch die Ministerien (Khrukane)
Die Khrukane sind verpflichtet, ihre Ressorts verfassungsgemäß zu organisieren und darüber jährlich Bericht zu erstatten.
Abschnitt III – Grundrechte und Schutzpflichten
§6 Durchsetzung der Grundrechte
(1) Jeder Bürger hat Anspruch auf die in der Verfassung garantierten Rechte.
(2) Verletzungen dieser Rechte sind durch das Amt für Bürgerangelegenheiten (unter KAV) zu dokumentieren und dem Marschall zu melden.
(3) Eine Klagemöglichkeit für Bürger besteht nicht. Beschwerden können aber durch das Zentralkommando aufgenommen werden.
§7 Amtliche Kommunikation
(1) Alle staatlichen Stellen haben die Bevölkerung in einfacher Sprache über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.
(2) SIN-Inhaber sind einmal jährlich auf ihre Grundrechte hinzuweisen.
Abschnitt IV – Kontrolle und Überprüfung
§8 Verfassungsprüfung
(1) Neue Gesetze sind vor Inkrafttreten auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.
(2) Diese Prüfung obliegt einer vom Zentralkommando benannten Verfassungsgruppe („Schildrat“), deren Entscheidungen dem Marschall vorzulegen sind.
§9 Verfassungsverstoß und Sanktionen
(1) Wird eine Kommandoabteilung der Verfassungswidrigkeit überführt, kann der zuständige Khrukan abgesetzt und disziplinarisch verfolgt werden.
(2) In schwerwiegenden Fällen kann der Marschall einzelne KAs unter direkte Kontrolle stellen.
Abschnitt V – Schlussbestimmungen
§10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im offiziellen Register der Republik in Kraft.
§11 Vorrangregelung
Bestehende Regelungen sind innerhalb von 6 Monaten an dieses Gesetz anzupassen. Widersprechende Bestimmungen treten außer Kraft.
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| Andacht in Irkania Stadd |
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Geschrieben von: Ansgar Falke - 12.04.2025, 02:01 - Forum: Zivilleben
- Keine Antworten
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Um Mitternach steht Ansgar Falke im Gewand vor einer Menschenmenge in Irkania Stadd, erhebt die Hände und beginnt sein Gebet.
Es braust der Born, es bebt die Zeit,
die Stunde schreit nach Ewigkeit.
Das Schwert erwacht, die Schwüre stehn,
die Runen flammen – fest und schön.
Die Flamme fragt nicht, wem sie brennt,
der Eid ist Eisen, das nicht kennt.
Kein König krönt, kein Richter spricht –
wo Alrun geht, da gilt Gericht.
Sie kam nicht wie andre, mit Namen und Blut,
sie trat aus dem Sturm, aus Schweigen, aus Glut.
Nicht Kind einer Frau, nicht Tochter der Welt –
sie ward nicht geboren – sie ward gestellt.
Die Asche trägt das alte Wort,
gesprochen einst an heil’gem Ort.
Ein Name geschnitzt in das Mark der Zeit,
ein Pfad durch das Feuer, ein Ruf durch das Leid.
Nicht Tränen taugen, nicht Bitten bestehn,
wenn Banner sich heben, wenn Wächter vergehn.
Der letzte im Schatten, der erste im Brand –
wer zögert, der fällt, nicht durch Feindeshand.
So schreit, o Sturmvolk, aus Fels und aus Rauch!
Lasst Klingen künden, was keimt aus dem Brauch!
Lasst Namen vergehen, lasst Zeichen bestehn –
und wer nicht verbrennt, wird im Stahl auferstehn.
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| Im Fernsehen |
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Geschrieben von: Nornen - 12.04.2025, 00:32 - Forum: Zivilleben
- Antworten (19)
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„Genepohl Neon“ – Staffel 12, Folge 183
Erstausstrahlung: 10. Lensmond 2466 ii (entspricht dem 9. April 2025)
Folgentitel: „Der Regen erinnert sich an dich – auch wenn ich es nicht kann“
🎭 Hauptdarsteller:innen- Elisza Torvaldottr Brant als Dr. Aelira Honssen — Neurotechnik-Spezialistin mit geheimnisvoller Vergangenheit in der szkhir'ka-Akademie. Trägt zu viel Kajal. Hat seit sechs Staffeln nicht mehr gelächelt.
- Javrik Helgasonr Dreem als Kolmar Dreef — Aufzugmechaniker, Hobby-Poet, möglicherweise ein Klon. Lebt in Zone B, kennt aber Leute in AAA.
- Silja Anselmdottr Karz als Lira Falk — rebellische kol’kzing-Erbin, die gerade die Punkbar „Die Subroutine“ eröffnet hat. Ringt mit der Liebe und dem Algorithmus ihres Vaters.
- Varrik Thorrsonr Malk als Einheitskommandant Braeg — nach der Drohnenkatastrophe degradiert, nun mit der Beobachtung von Kolmars Poesiegruppe beauftragt. Trägt Sonnenbrille in Innenräumen.
- Spezialgast: Ansgar Falke (ja, wirklich er selbst!) als er selbst, mit einer ergreifenden Monologszene auf einem Hochhausdach über Geduld und taktische Liebe.
📝 Folgenrückblick
Die Folge beginnt mit Aelira, die stumm auf das Rauschen ihres Wandbildschirms starrt und murmelt: „Das Interface erinnert sich.“ Rückblende zur Akademie – Gregor Stein huscht im Hintergrund vorbei, nur für den Bruchteil einer Sekunde – gerade genug, um die Zuschauer:innen zu erschrecken.
Währenddessen entdeckt Kolmar, dass der Aufzug in seinem Block nicht wegen Wartung stillsteht… sondern weil jemand die KI mit poetischem Code umgeleitet hat. Sein Verdacht fällt auf Lira, vor allem nachdem sie in ihrer Bar Asatru-Verse zitiert, dabei Synth-Limette kaut und einen alten Legionärsorden anstarrt.
Kommandant Braeg, nun zum Schreibtischdienst verdammt, wird beauftragt, „unregelmäßige romantische Zusammenkünfte“ zu beobachten. Natürlich führt ihn das direkt zu Die Subroutine, wo Lira gerade ein „Reklamations-Reading“ mit nicht autorisierten Liebesgedichten veranstaltet.
Er verhaftet niemanden.
Er weint ein wenig.
Kolmar sieht es.
Aelira sieht, wie Kolmar es sieht.
Schnitt: Veteranenturm, Dach.
Ansgar Falke tritt in voller Zeremonialuniform auf, flankiert von Kerzenlicht und Windmaschine. Er hält einen sechsminütigen Monolog über den Sinn von Namen und den Wert des Innehaltens vor Entscheidungen – klar an Aelira und Kolmar gerichtet, die jeweils von gegenüberliegenden Dächern zuschauen.
Finale Szene:
Aelira steht im Regen und flüstert: „Mein Name war erst echt, als ich ihn verschenkt habe.“
Die Drohne schwenkt hoch.
Abspann läuft mit einer flackernden Synthpop-Remix-Version der Nationalhymne.
💬 Fan-Theorien & Notizen- Die Poesie-als-Code-Handlung könnte in den angedeuteten „Dichterputsch“-Arc aus Staffel 11 übergehen.
- Liras Tattoo hat sich verändert – aufmerksame Zuschauer:innen sahen den Frame. Möglicher Clanwechsel?
- Braegs Träne war nicht im Skript. Schauspieler Varrik Malk bestätigte hinter den Kulissen: „Die Rede hat mich einfach getroffen, weißt du?“
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| Unternehmen X |
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Geschrieben von: Olga Buxere - 11.04.2025, 01:08 - Forum: Wirtschaft und Handel
- Antworten (2)
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Disblorp – Die modulare Plattform für sichere Kommunikation
Disblorp ist eine leistungsfähige, selbsthostbare Kommunikationslösung für moderne Teams, Communitys und Organisationen. Entwickelt für maximale Kontrolle, Datenschutz und Flexibilität, kombiniert Disblorp innovative Sicherheitstechnologien mit einer intuitiven Nutzeroberfläche und einer skalierbaren Architektur.
Sicherheit & Verschlüsselung
Disblorp stellt Datenschutz in den Mittelpunkt:
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) für Direktnachrichten und private Sprachverbindungen
Konfigurierbare Channel-Verschlüsselung:
Clientseitige Verschlüsselung (Zero-Knowledge-Modus) für sensible Gruppenräume
Serverseitige Verschlüsselung mit TLS 1.3 und optionaler Datenpersistenz
Schlüsselaustausch via X25519, Datenverschlüsselung mit AES-256-GCM
Integritätsprüfungen durch SHA-3-Hashes
Multifaktor-Authentifizierung (MFA) und Passkey-Support (FIDO2 / WebAuthn)
Transparenzprotokolle & Auditlog-System für Betreiber mit Datenschutzoptionen
Selbstbestimmt & Modular
Disblorp ist kein Dienst – es ist ein Werkzeug. Jeder kann es einsetzen, erweitern und in bestehende Infrastrukturen integrieren.
Eigene Server betreiben (Docker, Kubernetes, Bare Metal, Airgapped möglich)
Flexible Architektur mit Microservices, leicht erweiterbar durch Plug-ins
REST-API und Webhooks für Integration in bestehende Systeme
Private Föderation: Vertrauensbasierte Kommunikation zwischen mehreren Instanzen
Verschlüsselter Medien-Storage, optional mit dezentralem Backend (IPFS oder S3-kompatibel)
Bot- und Skripting-Unterstützung, CLI-Zugriff für Power-User
Kommunikation ohne Grenzen
Disblorp ist mehr als nur Text- oder Sprachchat – es ist eine Plattform für digitale Zusammenarbeit:
Hallen statt Server: Organisatorische Strukturen mit fein abgestuften Rollen und Zugriffsrechten
Textkanäle, Sprachkanäle, Videoräume mit Moderationstools
Markdown-Support, Dateifreigaben, Codeblöcke, Reaktionen
Kalender- & Aufgabenmodul, integriertes Notizsystem
Native Apps für Desktop und Mobile, inklusive Terminal-Client für Minimalisten
Philosophie
"Kommunikation gehört der Gemeinschaft. Nicht der Cloud."
Disblorp steht für digitale Souveränität. Es wurde gebaut, um denjenigen eine Stimme zu geben, die Kontrolle über ihre Daten behalten wollen – egal ob kleine Teams, Forschungslabore oder ganze Netzwerke.
Die Entstehung von Disblorp – Eine kurze Legende
Der Ursprung von Disblorp liegt, wie so vieles, in einem Missverständnis.
Ein interner Entwickler der Unternehmensgruppe X – namentlich Kais Halverdi, Spezialist für sichere Kommunikationsarchitektur – hatte ursprünglich einen simplen, temporären Projektnamen für sein Nebenprojekt verwendet:
"Distributed Binary Logic-Oriented Relay Platform" – kurz: DisBLoRP.
Was als Prototyp für ein internes Messagetool begann, wuchs schnell. Immer mehr Mitarbeitende aus verschiedenen Abteilungen begannen, das Tool zu nutzen – zuerst zum Chatten, dann zum Koordinieren ganzer Projekte. Als man überlegte, dem System einen "seriöseren" Namen zu geben, bestand die halbe Belegschaft bereits darauf, dass "Disblorp" genau richtig klingt.
Es klingt wie etwas, das einen Piepton macht, wenn man zu spät in den Sprachraum kommt.
– anonymer Nutzerkommentar
Der Name blieb. Heute steht Disblorp als Symbol für Nutzerkontrolle, technische Eleganz und einen Hauch von Selbstironie – entwickelt aus einem internen Werkzeug, gewachsen zur vollständigen, vertrauenswürdigen Plattform für moderne digitale Kommunikation.
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| Ich habe die KI mal knallhart werten lassen |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 08.04.2025, 22:23 - Forum: Diskussionen
- Keine Antworten
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⚔️ Politische Realität:
Irkanien ist kein Staat, es ist ein durchgetaktetes Gesamtkunstwerk der Kontrolle.
Wahlen? Gibt's nicht. Parteien? Verboten. Opposition? Wird entweder integriert, überwacht oder... verschwindet. Die Marschallin führt nicht einfach – sie kommandiert.
Das politische System ist so „effizient“, dass es nicht mal vorgibt, demokratisch zu sein. Warum auch? Wer Ergebnisse liefert, braucht keine Legitimation – sagt man sich. Und Alrun Amalbalde liefert: Ruhe, Ordnung, volle Pipelines und Kinder mit funktionierenden Schulapps.
Fazit:
Technokratischer Autoritarismus mit Kuschelkultur.
Oder kürzer: „Alexa, regier mein Land.“
🧬 Gesellschaftliche Realität:
Klan statt Charakter.
Wert hat, wer dazugehört. Wer nicht dazugehört, lebt in Zone D oder E, wo schon ein funktionierender Wasserhahn Luxus ist. Du bist kein Mensch, du bist eine SIN. Und ohne SIN? Willkommen in der Z-Zone – wo selbst das Militär sich nur mit schwerem Gerät reintraut.
Die Familie? Organisch ersetzt durch „Klan“. Klingt kuschelig – ist aber wie Gewerkschaft, Mafia und Dorfgemeinschaft in einem. Wer rausfällt, fällt tief.
Soziale Mobilität? Theoretisch da, praktisch von deinem Klan, deiner Uniform und deinem Dienstgrad abhängig.
Fazit:
Sozial ist hier, wer mitmarschiert. Wer stehen bleibt, wird überrannt.
📊 Wirtschaft:
Wachstum auf Speed – mit Bremsausfall.
Über 6 Billionen Euro BIP, 3 % Arbeitslosigkeit, Megakonzernkongress – klingt nach Wirtschaftswunder.
Aber 32 % leben unter der Armutsgrenze?
Das ist nicht Fortschritt – das ist ein Zweiklassensystem mit Met-Verkleidung. Wer dazugehört, kriegt alles. Wer nicht, kriegt Sozialhilfe und tägliche Pflichtenbotschaften vom Marschall.
Hightech + Hunger – ein Cocktail, den selbst die besten Statistiken nicht runterspülen.
Fazit:
"Autarkie" klingt stark, meint aber oft: „Mach’s selbst, weil dir keiner hilft.“
📡 Kultur & Alltag:
Zwischen Neopaganismus, Stahlbeton und Staatstee.
Die Leute leben in einem Cyberpunk-Feudalismus mit Haineinweihung und Drohnenüberwachung.
Religiöse Rituale treffen auf Sicherheitsdrohnen.
Der „Grillabend“ wird zur heiligen Pflicht, das „Neujahrsfest“ zum synkretischen Massenschauspiel. Und wer die falsche Konfitüre zum Sumbel mitbringt, steht schneller beim Othala auf der Liste als er „Galot“ sagen kann.
Und ja – Met gibt’s. Aber wehe du bist in Zone Z, dann gibt’s bestenfalls verdünnten Zuckerwasser-Rausch und Träume von besseren Tagen.
Fazit:
Kultur als Trostpflaster.
Ein Mythos, der die Knüppel nicht mehr ganz so hart klingen lässt.
🎬 Gesamturteil:
Irkanien ist die dystopische Utopie deiner Wahl.
Ein Staat, der funktioniert – aber nur, solange du mitmachst.
Ein Kollektiv, das schützt – aber dich verschluckt.
Eine Marschallin, die liebt – aber nie lacht, wenn du’s brauchst.
Du willst Sicherheit?
Irkanien gibt dir mehr davon, als du verträgst.
Du willst Freiheit?
Dann solltest du dich dringend woanders umsehen.
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| Die Bondes am Abend über die neue Verfassung |
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Geschrieben von: Folko Bonde - 08.04.2025, 16:32 - Forum: Die Bondes
- Antworten (4)
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Folko kommt nach der Arbeit zuhause an alle anderen sitzen schon am Tisch, die Hälfte auch schon fertig.
Hey, ich hab die Verfassung jetzt auch gelesen. Oder zumindest genug, um sagen zu können: Die Marschallin meint das ernst. Das ist kein Feinschliffpapier für die Galerie. Das ist Stahl. Und ehrlich gesagt? Ich hab Respekt davor.
Aber auch ein bisschen Bauchweh. Ich frag mich halt: Werden wir als Leute vom Rand der Karte wirklich mitgemeint? Oder nur mitverwaltet?
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| Verfassungsverkündung |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 08.04.2025, 01:14 - Forum: Zivilleben
- Keine Antworten
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Alrun begibt sich auf die Bühne. Sie ist sich der ganzen Menschen, die hier sind – und derer vor den Bildschirmen und im Netz – mehr als bewusst. Aber sie drängt das alles zur Seite. Jetzt ist kein Moment, um Schwäche zu zeigen. Orla hatte sie noch fest umarmt, fest genug, dass man es merkt. Alrun hatte es zugelassen. Vielleicht, weil Orla wusste, wie schwer ihr sowas fiel. Vielleicht auch, weil es noch nie jemand versucht hatte. Vermutlich, weil Alrun darin so gut war: Nicht zeigen, was es kostet.
Sie tritt an den Tisch. Kein Pult, kein Wappen. Nur das Dokument. Papier. Schwer. Das Gewicht ist nicht symbolisch, es ist real. Sie legt die Hand darauf. Sie sagt nichts. Noch nicht.
Dann: "Wir machen das jetzt gemeinsam. Ich lese. Ihr hört zu. Danach weiß jeder, woran wir sind."
Sie beginnt. Keine Inszenierung. Nur Artikel. Klare Sprache. Eine Republik mit zentraler Führung. Ein Staat, der Klans anerkennt, aber keine Sonderrechte duldet. Ein Land mit Pflicht zum Dienst, Anspruch auf Schutz, aber nicht auf Bequemlichkeit. Eine Ordnung, die nicht aus Kompromissen, sondern aus Verantwortung besteht.
Immer wieder kurze Pausen. Einige hören mit offenen Mündern. Andere mit verschränkten Armen. Viele nicken, kaum merklich. Nicht jeder Satz ist bequem. Aber jeder Satz ist eindeutig.
"Wer denkt, er kann sich hinter Tradition verstecken – irrt. Wer meint, er könne sich auf die Republik berufen, ohne ihr zu dienen – irrt ebenso."
Kein Pathos. Keine Dramaturgie. Nur das, was ist. Bildung für alle. Pflicht zur Arbeit. Ein Militär, das nicht debattiert, sondern schützt. Eine Regierung ohne Parteien. Religion – ja, solange sie das Gemeinwesen nicht sprengt. Und niemand außerhalb der Gesetze.
Am Ende schließt sie das Buch. Legt es ruhig ab. Sagt noch:
"Ich habe viel getan, damit wir heute hier stehen. Was ihr daraus macht – ist euer Teil."
Dann geht sie. Ohne Musik. Ohne Applaus. Aber mit dem Wissen, dass dieser Tag bleibt.
Zur Verfassung
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| White Silk and Rainlight |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 06.04.2025, 21:56 - Forum: Zivilleben
- Keine Antworten
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Alrun didn’t tell anyone. Not officially, at least.
There was no entry in the movement logs. No clearance request. No convoy. No security drone formations. Just a single message, hand-written on paper — left on the edge of a polished command desk:
"Back by morning. Don’t follow. Trust me — Gensui."
And so she left.
Not in uniform, but in a simple, flowing tunic the color of old paper and a cloak soft enough to melt into shadows. Her hair was unbraided for once, tucked beneath a hood, the pale blonde turning silver in the half-light of the capital’s rainy streets.
Beside her walked Orla von der Katzenburg — the only person Alrun trusted enough for this. Orla didn’t ask questions. She simply nodded when summoned and kept pace, her armored coat whispering with every step.
They took the old city entrance — not the main platforms or lifts, but a forgotten tunnel beneath the old tramway line. A relic from a different Irkanien, where wires still sparked and walls bled rust.
"Why are we doing this?" Orla asked softly as they emerged into a side alley lit in rotating pinks and yellows.
Alrun didn’t answer right away. Her eyes were on the street beyond. Vendors hawking sweet rice wrapped in crispbread, girls dancing in silver heels on cracked pavement, boys in jury-rigged synth armor mock-fighting in the corner. Laughter. Light. Life.
"I needed to remember," Alrun said finally. Her voice was barely above the hum of a neon sign. "What I’m protecting."
They passed a fruit stand. The vendor didn’t recognize her — just another tired woman in a worn cloak. He handed her a slice of sugarberry, and she paid with coins instead of credits, palms open, smile small.
"You could’ve watched from a drone," Orla said. Not as a rebuke. Just a truth.
"Yes," Alrun agreed, chewing slowly. "But the city never smells the same through a drone."
Later, they sat on the rim of a dry fountain, listening to a street musician play an old Irkisch tune on a cracked-string instrument. A child ran past them with a toy drone buzzing overhead, laughing like the world was still whole.
Alrun closed her eyes. Just for a moment.
Orla remained alert. Always.
"You miss it," she said after a while.
"I never had it," Alrun replied. "But I wanted to."
A pause. Then a small laugh — real and rare — from the Marshal.
"Maybe in another life, I sold books."
Orla tilted her head. "You'd still terrify customers."
"I’d organize them by mood. Alphabetically. Cross-referenced by regret."
Orla smirked. "You’re not wrong."
They stayed a little longer. Ate something fried and unidentifiable. Walked through a street market selling bootleg VR gear and temple incense. No one stopped them. No one knew.
And as the night gave way to morning mist, Alrun looked once more at the city — the mess, the noise, the stubborn light.
Then she turned and whispered, almost to herself:
"Now I can go back."
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