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| Aus der Geschichte |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - Gestern, 01:01 - Forum: Diskussionen
- Antworten (10)
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12. Mai 2007
Seismographen auf der Erde dürften Aufschluss geben über die Aktion des Irkanischen Reiches auf der Inselgruppe die unter dem Namen "Havannos" bekannt war
Wenige Minuten nachdem der letzte Frachter mit Zivilisten die Inseln die unter Havannos bekannt sind verlassen und ausser Reichweite sind wird aus dem Büro des Großadministrator ein Anruf getätigt.
Die Wortwahl ist knapp bemessen. "Zorn der Götter".
46 Sekunden später wird die irkanische Nuklearwaffe, die erste seiner Art 400 Meter über Kubano gezündet, getragen von einem Kurzstreckenraketensystem.
Die vorher angebrachten Sensoren funken ihre Informationen auf das Jadarische Festland.
Der Anblick ist indes atemberaubend.
Die Sprengung setzte eine Energie von ca 56 Kilotonnen frei.
[url=https://irkanien.de/][/url]
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| VIRMUND |
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Geschrieben von: Elna Haakon - 02.01.2026, 19:04 - Forum: Firmenstandorte
- Keine Antworten
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Spezialisierung: Kleidung, Textilien, Berufs- und Funktionsbekleidung
Firmensitz (HQ), Genepohl-Süd, Übergangszone A/B
Der Hauptsitz der VIRMUND befindet sich in einem gestaffelten Gebäudekomplex an der Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Industrieflächen. Der Bau vereint Verwaltung, Entwicklung und produktionsnahe Bereiche in einer gemeinsamen Struktur. Die Fassaden bestehen überwiegend aus dunklem Glas; die Innenräume sind offen angelegt, funktional organisiert und akustisch gedämpft.
Der Standort ist bewusst auf Durchmischung ausgelegt. Büroarbeitsplätze, Lagerflächen, Musterfertigung und Testläufe sind räumlich miteinander verbunden. Dadurch lassen sich Entwurf, Anpassung und praktische Erprobung ohne externe Übergaben durchführen. Die Anlage ist auf kontinuierliche interne Abstimmung ausgelegt, nicht auf Publikumsverkehr.
Exterritorialität besitzt der Konzern nicht.
Büro der CEO
Das Büro der Vorstandsvorsitzenden ist größer als die vergleichbaren Räume bei DAHLRA, bleibt jedoch zurückhaltend in der Ausstattung. Hohe Decken und textile Akustikelemente prägen den Raum. Mehrere Besprechungstische erlauben parallele Gespräche und Arbeitsphasen.
Elna arbeitet selten allein in diesem Büro. Der Raum dient als Ort für Abstimmung, Rückkopplung und Entscheidungsvorbereitung. Entscheidungen entstehen überwiegend im Gespräch, häufig in kleinen Runden und auf Grundlage zuvor erarbeiteter Positionen.
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| Kremat |
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Geschrieben von: Torben Krematsonr Eirik - 02.01.2026, 19:03 - Forum: Firmenstandorte
- Keine Antworten
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Spezialisierung: Konsumtechnik, Elektrogeräte, Haushaltsmechanik
Firmensitz (HQ) Maltretonia, Schwerindustriebezirk
Der Hauptsitz der KREMAT befindet sich in einem massiven Gebäudekomplex aus Stahl und Beton. Die Anlage stammt aus einer früheren Ausbauphase der Stadt und wurde mehrfach technisch nachgerüstet, ohne ihre Grundstruktur zu verändern. Der Bau ist auf industrielle Belastung ausgelegt und fügt sich in die umgebende Schwerindustrie ein.
Die unmittelbare Nähe zu Energieerzeugung, Metallverarbeitung und Transportinfrastruktur ist integraler Bestandteil des Standorts. Forschung, Prüfung und Fertigung sind räumlich zusammengeführt, um Materialtests, Langzeitbelastungen und Sonderproduktionen ohne externe Abhängigkeiten durchführen zu können. Ein erheblicher Teil der Kapazitäten ist auf staatliche und halbstaatliche Abnehmer ausgerichtet.
Exterritorialität besitzt der Konzern nicht.
Büro des CEO
Das Büro des Vorstandsvorsitzenden liegt erhöht über den Produktionshallen. Von dort besteht direkter Blick in laufende Fertigungsprozesse. Der Raum ist funktional eingerichtet. Ein großer Arbeitstisch aus Metallverbund dominiert den Raum, an den Wänden befinden sich technische Modelle und Referenzbauteile. Digitale Anzeigen sind nicht sichtbar; Berichte werden in gedruckter Form oder mündlich vorgelegt.
Gespräche finden kurz und zielgerichtet statt. Torben Krematsonr Eirik empfängt Besucher in der Regel stehend. Der Raum dient der Kontrolle, Freigabe und Entscheidung, nicht der Darstellung oder Verhandlung.
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| Dalhra |
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Geschrieben von: Sivert Almarsonr Dahlra - 02.01.2026, 19:00 - Forum: Firmenstandorte
- Keine Antworten
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Spezialisierung: Haushaltswaren, Hygiene, Pflegeprodukte
Firmensitz (HQ)
Midgardia, Industriezone Nord
Der Hauptsitz der DAHLRA befindet sich in einem flach angelegten Industriekomplex aus Beton, Glas und Edelstahl. Der Bau ist funktional konzipiert und verzichtet vollständig auf repräsentative Elemente oder öffentlich zugängliche Bereiche. Die Anlage ist auf interne Abläufe ausgelegt und dient der Koordination von Verwaltung, Qualitätskontrolle und Produktionsfreigaben.
Die Lage außerhalb zentraler Stadtbereiche erlaubt eine unmittelbare Anbindung an Schienenverkehr, Versorgungsnetze und Wasseraufbereitung. Verwaltung, Logistik und prüfende Stellen sind räumlich eng miteinander verzahnt, um Übergänge zwischen Produktion, Kontrolle und Freigabe ohne externe Schnittstellen abzubilden. Besucher- oder Publikumsverkehr ist nicht vorgesehen.
Exterritorialität besitzt der Konzern nicht.
Büro des CEO
Das Büro des Vorstandsvorsitzenden liegt innerhalb des Verwaltungsbereichs und ist sachlich eingerichtet. Es besitzt keine Fensterfront nach außen. Stattdessen ist der Raum auf interne Datenzugriffe ausgerichtet, insbesondere auf Produktions- und Qualitätskennzahlen, die dauerhaft verfügbar sind.
Die Ausstattung ist auf das Notwendige beschränkt. Persönliche Gegenstände oder dekorative Elemente sind nicht vorhanden. Besprechungen finden in der Regel kurz, vorbereitet und in kleiner Besetzung statt. Der Raum dient der Entscheidungsfindung, Freigabe und formalen Verantwortung, nicht der Repräsentation.
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| Zenthera Biostrukturen |
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Geschrieben von: Kharim Æskunr Szatari - 02.01.2026, 15:27 - Forum: Firmenstandorte
- Keine Antworten
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Geschäftsfelder und Tätigkeitsbereiche
1. Landwirtschaft & Saatgut - Entwicklung klimastabiler Hochleistungspflanzen mit abgestuften Lizenzmodellen (Standard, Hybrid, Elite).
- Regionalspezifisches Saatgut für die Kornkammern Irkaniens, kontrolliert durch Vertragsanbau.
- Enge Zusammenarbeit mit der Kommandoabteilung Infrastruktur für landesweite Bodenanalysen und Düngemitteloptimierung.
2. Pharma & Gesundheitswesen- Standardisierte Impfstoffe und Medikationen für die Allgemeinbevölkerung, zugelassen durch das Militärische Gesundheitsamt.
- Psychotrope Notfallmedikamente zur Beruhigung bei Massenpaniken oder in Sicherheitszonen (staatlich kontrolliert).
- Konzernkliniken für Langzeitbehandlungen und „Verhaltensstabilisierung“ offiziell für posttraumatische Rehabilitierung.
3. Forschung & Bioethik- Entwicklung von präventiven Diagnoseverfahren für Risikopersonen (z. B. genetische Disposition zu Gewaltverhalten).
- Laufende Studien zu Lebensverlängerung unter hoher Belastung, offiziell für Armee und Katastrophenpersonal.
- Kooperationen mit Universitäten unter Aufsicht des Bildungsministeriums.
Exterritorialität
Der Konzern verfügt über anerkannte Exterritorialität. Konzernflächen, operative Zonen und logistische Infrastruktur gelten als eigener Rechtsraum. Staatlicher Zugriff erfolgt ausschließlich in abgestimmten Verfahren.
Der Hauptsitz von Zenthera Biostrukturen befindet sich im Bezirk Eyfura, Irkania-Stadd, in einem klar abgegrenzten Hochsicherheitsareal mit vollständiger Exterritorialität. Der Komplex vereint Forschung, Verwaltung, klinische Einrichtungen und Logistik in einer geschlossenen Struktur, die nach außen kaum Angriffsfläche bietet. Öffentliche Straßen enden vor der Anlage; ab dort übernimmt konzerninterne Infrastruktur.
Architektonisch dominiert funktionaler Brutalismus. Massive Betonvolumen, abgeschirmte Glasflächen und modulare Erweiterungsbauten prägen das Bild. Begrünung existiert nur dort, wo sie experimentellen Zwecken dient. Alles Lebendige innerhalb des Areals steht unter Beobachtung, Messung oder Kontrolle. Die Anlage wirkt weniger wie ein Firmensitz als wie eine dauerhaft betriebene Versuchsanordnung.
Die Sicherheit wird durch eigene bewaffnete Kräfte gewährleistet, die militärisch ausgebildet und ausgerüstet sind. Patrouillen, Drohnen und automatische Zugangssysteme sind allgegenwärtig, aber nahezu geräuschlos. Staatliche Sicherheitsorgane betreten das Gelände nur auf Einladung. Die Nähe zur Kommandoabteilung Wirtschaft und zum Inlandsgeheimdienst Othala ist räumlich wie funktional gewollt, ohne dass formale Zuständigkeiten offen ausgewiesen wären. Zenthera agiert hier nicht als Gast, sondern als gleichrangiger Akteur.
Büro des CEO
Das Büro von Dr. Kharim Æskunr Szatari liegt nicht in einem repräsentativen Gebäudeteil, sondern im inneren Kern des Komplexes. Es grenzt an Forschungs- und Auswertungsbereiche, nicht an Konferenzzonen. Wer diesen Raum betritt, hat bereits mehrere Sicherheits- und Identitätsschichten durchlaufen, ohne dass dies je ausdrücklich benannt würde. Der Übergang geschieht beiläufig, fast unmerklich als gehöre er einfach zum Weg.
Der Raum selbst ist nüchtern und kleiner, als man es erwarten würde. Ein einzelner Arbeitstisch steht im Zentrum, flankiert von fest installierten Displays, die meist dunkel bleiben. Es gibt keine Fenster und keine persönlichen Gegenstände, doch die Ordnung wirkt nicht abweisend. Die Beleuchtung ist gleichmäßig, die Akustik ruhig und gedämpft. Nichts lenkt ab, aber nichts wirkt absichtlich entzogen. Der Raum ist darauf ausgelegt, Gespräche zu ermöglichen, nicht sie zu verlängern.
Szatari nutzt diesen Ort nicht zur Inszenierung. Er spricht ruhig, ohne Pathos, in vollständigen, klar strukturierten Sätzen. Pausen gehören selbstverständlich dazu, nicht als Druckmittel, sondern als Teil des Denkens. Entscheidungen wirken selten spontan, eher wie das Ergebnis eines bereits abgeschlossenen inneren Prozesses. Besucher berichten, dass man sich hier nicht geprüft fühlt, sondern sachlich eingeordnet nicht als Person, sondern als Beitrag zu einem größeren Zusammenhang.
Intern heißt es, Szatari verbringe mehr Zeit in den angrenzenden Auswertungsräumen als an seinem Schreibtisch. Sein Büro dient nicht der täglichen Arbeit im klassischen Sinn, sondern dem Moment der Bestätigung. Was hier ausgesprochen wird, gilt nicht als Wille, sondern als Konsequenz, technisch, medizinisch oder strukturell notwendig, und damit kaum noch verhandelbar.
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| Gesetz über Exterritorialität und Konzernhoheit |
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Geschrieben von: Kumi Akayo - 01.01.2026, 17:15 - Forum: Gesetze
- Keine Antworten
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In Abstimmung mit dem Konzernkongress und dem Marschall hier die vollständige Version der neuen Exterritorialität.
Gesetz über Exterritorialität und Konzernhoheit (GEK)
Präambel
In Anerkennung der strukturellen Rolle staatstragender Korporationen innerhalb des sozioökonomischen Organismus der Freien Irkanischen Republik,
im Bewusstsein der aam’ne-Doktrin als oberster Leitlinie allen staatlichen Handelns,
und zur Sicherung politischer, ökonomischer und militärischer Autarkie
erlässt die Freie Irkanische Republik folgendes Gesetz.
§1 Begriff und Wesen der Exterritorialität
(1) Exterritorialität bezeichnet die vollständige Ausübung eigenständiger Hoheitsgewalt durch eine Korporation auf ihr zugewiesenem Territorium.
(2) Exterritoriale Hoheitsgewalt ist weder privatrechtlicher noch staatlicher Natur.
(3) Exterritoriale Hoheitsgewalt stellt eine eigenständige, funktionale Gewaltform dar, die im Rahmen der aam’ne-Doktrin handelt.
(4) Exterritoriale Territorien gelten als rechtlich abgegrenzte Räume mit eigener Ordnung, Gerichtsbarkeit und Sicherheitsstruktur.
§2 Träger der Exterritorialität
(1) Exterritorialität kann ausschließlich Korporationen im Sinne des Gesetzes über Unternehmensgründung und -formen in der Freien Irkanischen Republik (UGF-IRK) verliehen werden.
(2) Ein Anspruch auf Verleihung der Exterritorialität besteht nicht.
(3) Die Verleihung erfolgt ausschließlich durch:
- Beschluss des Konzernkongresses und
- Zustimmung der Kommandoabteilung Wirtschaft (KAW).
(4) Umfang, Lage und Grenzen des exterritorialen Territoriums werden im Verleihungsakt festgelegt.
§3 Konzernhoheit und Rechtsordnung
(1) Innerhalb exterritorialer Territorien übt die Korporation vollständige Rechtssetzung, Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung aus.
(2) Die Rechtsordnung der Korporation gilt für:
- alle Angehörigen der Korporation,
- alle sich auf dem Territorium befindlichen Personen, unabhängig von Staatsangehörigkeit.
(3) Staatliche Gesetze finden innerhalb exterritorialer Territorien keine unmittelbare Anwendung, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
§4 Konzernarmeen
(1) Exterritoriale Korporationen sind berechtigt, eigene bewaffnete Streitkräfte zu unterhalten.
(2) Konzernarmeen sind weder private Sicherheitsdienste noch Teil der Streitkräfte der Freien Irkanischen Republik.
(3) Konzernarmeen handeln als eigenständige Gewaltträger im Rahmen der exterritorialen Hoheitsgewalt.
(4) Konzernarmeen dürfen insbesondere verfügen über:
- Land-, Luft- und Seestreitkräfte,
- schwere Waffen, einschließlich Kampfpanzer, Kampfflugzeuge und Kriegsschiffe,
- eigene militärische Infrastruktur und Befehlsketten.
(5) Einsatz und Organisation der Konzernarmeen unterliegen keiner staatlichen Routineaufsicht.
§5 Zugang staatlicher Organe
(1) Staatliche Organe haben kein allgemeines Zugangs- oder Durchgriffsrecht in exterritoriale Territorien.
(2) Ein Zugang ist nur zulässig bei:
- ausdrücklicher Zustimmung der Korporation oder
- Feststellung eines Staatsnotstands gemäß §6.
(3) Ermittlungen, Festnahmen oder militärische Maßnahmen ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 sind unzulässig.
§6 Staatsnotstand und aam’ne-Vorbehalt
(1) Ungeachtet aller Bestimmungen dieses Gesetzes bleibt die aam’ne-Doktrin oberste Handlungsgrundlage.
(2) Stellt der Marschall der Freien Irkanischen Republik eine schwerwiegende Gefährdung der aam’ne-Ziele fest, kann er:
- den Zugang staatlicher Organe anordnen,
- Weisungen an Konzernarmeen erteilen,
- temporäre Maßnahmen innerhalb exterritorialer Territorien verfügen.
(3) Diese Maßnahmen bedürfen keiner vorherigen Zustimmung der Korporation.
(4) Der Staatsnotstand endet durch ausdrückliche Erklärung des Marschalls.
§7 Entzug der Exterritorialität
(1) Die Exterritorialität kann nur entzogen werden durch:
- eine Mehrheit von vier Fünfteln der Mitglieder des Konzernkongresses und
- die gleichzeitige Zustimmung der Kommandoabteilung Wirtschaft (KAW).
(2) Der Entzug wirkt ex nunc.
(3) Der Entzug lässt Maßnahmen nach §6 unberührt.
§8 Außenwirkung
(1) Exterritorialität entfaltet keine automatische Wirkung außerhalb des Staatsgebiets der Freien Irkanischen Republik.
(2) Die Anerkennung exterritorialer Rechte im Ausland bedarf gesonderter völkerrechtlicher Vereinbarungen.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2) Entgegenstehende Regelungen treten außer Kraft.
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| X |
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Geschrieben von: Olga Buxere - 01.01.2026, 16:47 - Forum: Firmenstandorte
- Keine Antworten
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Produkte und Marktstellung
X Corporation bietet ein breites Portfolio an Hightech-Produkten, die weltweit geschätzt werden. Zu den Hauptprodukten gehören: - Mikroprozessoren: Hochentwickelte RISC-basierte Chips, die sowohl für industrielle Anwendungen als auch für Konsumgüter konzipiert sind.
- Computer: Desktop-PCs, Workstations und Gaming-Systeme für private und professionelle Nutzung.
- Laptops und Tablets: Leistungsstarke, energieeffiziente Geräte für Arbeit und Freizeit.
- Mobile Geräte: Smartphones mit innovativer Technologie, die sich durch Geschwindigkeit und Vielseitigkeit auszeichnen.
- Servertechnologien: Hochskalierbare Serverlösungen für Rechenzentren und Cloud-Computing.
- Speicherlösungen: SSDs und weitere Speichermedien für schnelle und zuverlässige Datenverarbeitung.
- Industrielle Elektronik: Komponenten für Automatisierung, Maschinenbau und IoT-Anwendungen.
- Künstliche Intelligenz-Systeme: Spezialisierte Hardware für Machine Learning und neuronale Netzwerke.
- Operating System: Zentralisiertes Kontroll- & Ausführungs-Rahmenwerk für Netzsysteme
- X.Office: Das modulare Office-System für Souveränität und Kontrolle
- Disblorp: Die modulare Plattform für sichere Kommunikation
Exterritorialität
Der Konzern verfügt über anerkannte Exterritorialität. Konzernflächen, operative Zonen und logistische Infrastruktur gelten als eigener Rechtsraum. Staatlicher Zugriff erfolgt ausschließlich in abgestimmten Verfahren.
Konzernstandort X – Genepohl
Der Hauptstandort von X liegt bewusst außerhalb der klassischen Innenstadt Genepohls. Er befindet sich dort, wo Bahntrassen, Hochsicherheitsinfrastruktur und industrielle Zonen ineinandergreifen. Kein Prestigeviertel, keine Schaufensterlage. Das Areal ist als eigenständiges Konzerngebiet ausgewiesen, exterritorial gestellt und vollständig als AAA-Zone klassifiziert.
Die Grenze ist nicht monumental, aber eindeutig. Bodenmarkierungen, Drohnenkorridore und passive Sperren ersetzen Zäune. Wer sie überschreitet, merkt es nicht an Schildern, sondern daran, dass sich der Raum plötzlich anders verhält. Wege enden, Kameras wechseln ihre Blickwinkel, Bewegungen werden registriert, ohne kommentiert zu werden. X braucht keine Show, um Macht sichtbar zu machen.
Architektonisch wirkt der Standort wie ein zusammenhängendes technisches Organ. Flache, schwere Baukörper aus dunklem Beton und mattem Metall dominieren das Bild. Fenster sind selten, tief eingelassen und funktional. Außenfassaden tragen keine Logos. Nichts ist dekorativ, alles folgt Zweck, Abschirmung und Kontrolle. Der Eindruck ist kühl, still und konzentriert.
Die Infrastruktur des Areals ist vollständig autark. Energie, Kommunikation und Transport laufen über interne Systeme, die mehrfach redundant ausgelegt sind. Zivil deklarierte Kommunikationssatelliten gehören ebenso dazu wie direkt angebundene militärische Glasfasertrassen. Gerüchte über zusätzliche Aufklärungskapazitäten werden weder bestätigt noch dementiert. Die offizielle Haltung des Konzerns bleibt seit Jahren gleich: X entwickle Systeme, nicht Narrative.
Sicherheit ist allgegenwärtig, aber unaufdringlich. Bewaffnete Konzernkräfte tragen keine Rangabzeichen im klassischen Sinn, nur funktionale Kennzeichnungen. Kontrollen erfolgen automatisiert, lautlos und ohne menschliche Neugier. Staatliche Stellen betreten das Gelände ausschließlich auf Einladung. Verbindungsbüros der zuständigen Kommandoabteilungen existieren, jedoch ohne formale Aufsichtsbefugnis. X agiert hier nicht neben dem Staat, sondern in einer eigenen rechtlichen Sphäre.
Das Büro von Olga Buxere
Das Büro von Olga Buxere liegt nicht oben und nicht im Zentrum. Es befindet sich tief im Komplex, nahe an Prototypenlaboren und Kernrechenclustern. Wer zu ihr vorgelassen wird, hat bereits mehrere Schleusen, Ebenen und Prüfungen hinter sich, ohne dass dies je explizit erwähnt würde.
Der Raum selbst ist überraschend klein. Kein Konferenztisch, kein repräsentatives Mobiliar. Ein großer Arbeitstisch dominiert den Raum, flankiert von mehreren Displays, die meist dunkel bleiben. Ein Sofa steht an der Wand, funktional, nicht einladend. Persönliche Gegenstände fehlen vollständig. Es gibt keine Kunst, keine Fotos, keine Symbole von Erfolg oder Status. Der Raum existiert ausschließlich für Arbeit.
Das Licht ist gleichmäßig und kühl, die Akustik gedämpft. Man hört das leise Arbeiten der Lüftung und das ferne Brummen der Rechenanlagen. Wenn Olga spricht, tut sie das ruhig und präzise. Pausen sind Teil ihrer Kommunikation. Antworten kommen erst, wenn sie abgeschlossen sind. Wer versucht, hier durch Andeutungen, Machtspiele oder Selbstdarstellung Eindruck zu machen, verliert sehr schnell an Relevanz.
Olga sitzt nicht dominant, sie sitzt exakt. Ihr Büro ist kein Thron und kein Rückzugsort. Es ist ein Knotenpunkt. Entscheidungen entstehen hier nicht durch Gespräche, sondern durch Abwägung. Bekannt ist, dass sie manchmal im Gebäude schläft, nicht aus Pflichtgefühl, sondern weil sie Ideen nicht an Tagesrhythmen bindet.
Ihr inoffizieller Leitsatz kursiert intern seit Jahren und wird selten zitiert, aber oft bestätigt:
„Wenn Sie mir etwas erklären müssen, hätten Sie es vorher testen sollen.“
Man kann davon ausgehen, dass alles was in den Gebäuden passiert aufgezeichnet und an die eigene(n) KI weitergegeben wird.
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