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| Kodex des Internationalen Gewohnheitsrechts |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - Gestern, 16:02 - Forum: Kommandoabteilung Außenpolitik (KAA)
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Kodex des Internationalen Gewohnheitsrechts
Präambel
Seit Jahrhunderten haben sich zwischen den Staaten Grundprinzipien des Umgangs entwickelt, die unabhängig von formellen Abkommen gelten. Diese Regeln sind durch jahrzehntelange Praxis, gegenseitige Anerkennung und wiederholte Bestätigung zu verbindlichem Gewohnheitsrecht geworden. Von jedem Staat wird erwartet, diese Grundsätze zu achten, sofern er nicht ausdrücklich und öffentlich widerspricht.
I. Grundprinzipien
Souveränität und Gleichheit
Jeder Staat ist souverän und gleichberechtigt, ungeachtet Größe, Bevölkerung, Regierungsform oder wirtschaftlicher Stärke.
Unverletzlichkeit der Grenzen
Grenzen dürfen nicht gewaltsam verändert werden; Veränderungen erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen.
Gewaltverbot
Die Anwendung militärischer Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates ist untersagt.
Ausnahme: Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff oder Maßnahmen, die auf einem anerkannten multilateralen Beschluss beruhen.
Nichteinmischung
Keine staatliche Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung.
II. Rechte und Pflichten
Schutz der Bevölkerung
Staaten sind verpflichtet, grundlegende Menschenrechte zu wahren und Massenverbrechen wie Völkermord, ethnische Säuberung oder systematische Folter zu unterlassen.
Verantwortung für Handlungen außerhalb des eigenen Territoriums
Staaten tragen Verantwortung für die Handlungen ihrer Streitkräfte, Geheimdienste oder anderer Organe – auch im Ausland.
Wirtschaftliche Fairness
Handel, Investitionen und Ressourcenverteilung erfolgen nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und Fairness.
Gemeinsame Räume
Hohe See, Lufträume über internationalen Gewässern, Weltraum und vergleichbare Bereiche gehören keinem Staat und dürfen nur friedlich genutzt werden.
III. Streitbeilegung und Durchsetzung
Vorrang der Diplomatie
Streitigkeiten sind zunächst durch direkte Verhandlungen, Vermittlung oder Schlichtung zu lösen.
Reaktion auf Verstöße
Bei klaren Verstößen gegen das Gewohnheitsrecht gilt die abgestufte Praxis:
a) Öffentliche Rüge
b) Wirtschaftliche oder politische Gegenmaßnahmen
c) Kollektive militärische Maßnahmen nur bei klarer Bedrohung der internationalen Sicherheit.
Anerkennung und Bindung
Das Gewohnheitsrecht ist bindend, solange nicht ein Staat konsequent und ausdrücklich dagegen handelt und diese Haltung von der Staatengemeinschaft hingenommen wird.
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| Büro Uruz |
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Geschrieben von: Hakon Riemer - Gestern, 00:23 - Forum: Konzernkongress
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Das Hauptgebäude von Uruz (Genepohl)
Der Hauptsitz von Uruz befindet sich in Genepohl, direkt an einem aktiven Bahnkorridor. Er liegt bewusst nicht im innerstädtischen Raum, sondern an der Schnittstelle von Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungszonen. Kein Prestigeviertel, keine repräsentative Adresse und das ist Absicht.
Das Gebäude ist horizontal angelegt und breit gelagert. Heller Beton, Stahl und dunkles Glas prägen das Erscheinungsbild. Die Linienführung ist klar, die Fassaden sind funktional gegliedert, mit sichtbaren Wartungsstegen, technischen Ebenen und verschatteten Glasflächen. Ornamente fehlen vollständig. Der Bau wirkt weniger wie ein Konzernhauptquartier als wie ein dauerhaft besetztes Kontrollzentrum.
Im Inneren setzt sich dieser Eindruck fort. Offene Betriebsleitstände gehen fließend in verglaste Lagezentren über, in denen permanent Netzvisualisierungen, Auslastungsdaten und Betriebszustände sichtbar sind. Die Wege zwischen Planung, Betrieb und Störungsmanagement sind kurz gehalten. Große Empfangshallen oder symbolische Architekturelemente existieren nicht.
Besucher betreten das Gebäude nicht durch ein Portal, sondern über eine Sicherheits- und Registrierungsebene. Der Zugang ist funktional, kontrolliert und eindeutig geregelt. Uruz versteht sich hier sichtbar als Infrastrukturträger, nicht als öffentlicher Raum.
Das Büro des CEO, Hakon Riemer
Das Büro von Hakon Riemer befindet sich nicht an der Spitze des Gebäudes, sondern eine Ebene unterhalb der zentralen Betriebsleitstelle. Auch diese Platzierung ist bewusst gewählt.
Der Raum ist sachlich und nahezu karg. Ein großer Arbeitstisch aus dunklem Verbundmaterial dominiert den Raum. An den Wänden befinden sich mehrere Displays, die Netzzustand, Auslastung und Störmeldungen anzeigen. Ein einzelnes Fenster gibt den Blick auf Gleise und Abstellanlagen frei.
Es gibt keine Flaggen, keine Kunstwerke, keine persönlichen Fotografien. Stattdessen stehen Regale mit technischen Berichten, Netzplänen und Betriebsanalysen. Ein kleiner zweiter Tisch dient für kurze Lagebesprechungen mit maximal drei Personen.
Riemer sitzt so, dass er Züge sieht, wenn er aufblickt, Systemdaten vor sich hat, wenn er arbeitet, und Menschen gegenüber, wenn Entscheidungen getroffen werden. Sein Büro ist kein Machtzeichen. Es ist ein Arbeitsplatz. Das ist sichtbar und beabsichtigt.
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| Gangrath Menskha / Archivs der menschlichen Abfolge |
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Geschrieben von: Nornen - 26.12.2025, 14:55 - Forum: Zivilleben
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Zum medialen Bestand des Archivs der menschlichen Abfolge
Das Archiv der menschlichen Abfolge ist kein reines Buchwerk. Es ist ein geschlossenes fiktives, historisches Gesamtkorpus, dessen Kanon nicht an eine einzelne Darstellungsform gebunden ist. Text, periodische Schrift und Bildmaterial bilden gemeinsam den verbindlichen Bestand, aus dem fiktiven historische Kontextualisierung in Irkanien erfolgt.
Die gebundenen Bände stellen dabei den erzählerischen Verlauf her. In ihnen ist eine fiktionale Geschichte der Menschheit in fortlaufender Form niedergelegt, epochenübergreifend und ohne didaktische Rahmung. Diese Texte sind keine bloßen Zusammenfassungen, sondern narrative Verdichtungen der verfügbaren Quellenlage. Ereignisse, Entscheidungsprozesse, Handlungsketten und zeitgenössische Wahrnehmungen werden miteinander verknüpft, um Verlauf sichtbar zu machen.
Die Bände ersetzen keine Quellen, sie strukturieren sie.
Ergänzt werden diese Langformen durch eine große Zahl kanonisierter Hefte, Zeitschriften und Journale, die jeweils den zeitgenössischen Sprach- und Denkraum abbilden, in dem Geschichte geschah. Politische Zeitschriften, wissenschaftliche Publikationen, Parteiblätter, Gewerkschaftsorgane, militärische Rundschriften, Propagandamaterial, Pamphlete und Flugschriften erscheinen im Originalton ihrer Entstehungszeit. Sie werden nicht nachträglich kommentiert oder eingeordnet. Ihre Funktion liegt nicht in Erklärung, sondern in Gleichzeitigkeit. Sie zeigen, wie Geschichte in dem Moment geklungen haben könne, in dem sie mutmaßlich stattfand, mit allen Verzerrungen, Selbstverständlichkeiten und blinden Flecken, die dazugehören.
Einen gleichrangigen Bestandteil des Archivs bildet das visuelle Material. Erstellete Fotografien, Filmstills, Plakate, Karten, Diagramme, technische Zeichnungen, Pressebilder und private Aufnahmen sind nicht illustratives Beiwerk, sondern eigenständige fiktive historische Evidenz. Bilder stehen nicht neben dem Text, sondern auf derselben Ebene. Ein Ereignis gilt im Archiv erst dann als vollständig erschlossen, wenn sein Ablauf beschrieben, seine zeitgenössische Deutung dokumentiert und seine visuelle Selbstwahrnehmung erhalten ist. Unschärfen, Inszenierungen und propagandistische Verzerrungen werden nicht bereinigt, sondern bewusst mitgeführt.
Diese drei Medienformen – erzählender Text, zeitgenössische Periodika und Bildmaterial – bilden gemeinsam den kanonischen Bestand des Archivs der menschlichen Abfolge. Keines davon gilt als Begleitmaterial, keines als bloße Illustration oder Hilfsquelle. Zusammen definieren sie, was in Irkanien als fiktiv historisch vorhanden, rekonstruierbar und argumentativ zugänglich gilt.
Der Kanon erhebt dabei einen expliziten Anspruch auf Vollständigkeit als fiktionales Geschichtskorpus. Alles, was innerhalb dieser Fiktion als Teil der menschlichen Geschichte dargestellt, überliefert oder rekonstruierbar gemacht wird, ist in das Archiv integriert. Nicht als Auswahl, nicht als Interpretation, sondern als geschlossener, in sich konsistenter Bestand.
Wer sich in Irkanien auf Geschichte im Sinne dieses Archivs beruft, beruft sich damit auf eine bewusst gesetzte Fiktion, nicht auf eine behauptete Wirklichkeit. Wer erklärt, etwas nicht zu kennen, benennt keine Lücke des Archivs, sondern eine Lücke in der eigenen Nutzung dieses fiktionalen Korpus.
Die bewusste Wertfreiheit dieses fiktionalen Konstrukts ist kein ästhetischer Zufall, sondern funktionaler Bestandteil des Archivs. Indem das Archiv der menschlichen Abfolge innerhalb seiner eigenen Fiktion auf moralische Bewertung, pädagogische Zielsetzung und normative Einordnung verzichtet, entzieht es den dort dargestellten historischen Stoffen ihre Tabuisierung. Politische Begriffe, Figuren und Ereignisse verlieren innerhalb dieses Erzähl- und Quellenkorpus ihren sakralen oder dämonisierenden Charakter und werden als das behandelbar, was sie im Archiv sind: beschriebene Handlungsketten unter bestimmten Bedingungen.
Diese Enttabuisierung erleichtert politische Diskussionen über Inhalte des Archivs, ohne sie zu verflachen. Positionen müssen sich nicht an moralischer Distanzierung oder identitärer Abgrenzung abarbeiten, sondern können auf Kontext, Wirkung und Vergleichbarkeit innerhalb des fiktionalen Bestands zurückgeführt werden. Das Archiv dient damit nicht der Rechtfertigung politischer Entscheidungen, sondern der Reduktion jener symbolischen Aufladung, die Diskussionen sonst blockiert.
In diesem Sinne wirkt das Archiv nicht ordnend, sondern entlastend. Es schreibt nichts vor, sondern senkt die Schwelle, über historisch belastete Motive und Figuren im Rahmen des Archivs zu sprechen, ohne sie zu reproduzieren oder zu verdrängen.
Meta-Feststellung zum Umfang des Archivs
Das Archiv der menschlichen Abfolge erhebt den expliziten Anspruch der Vollständigkeit.
Alles, was in der realen Menschheitsgeschichte dokumentiert, überliefert, rekonstruiert oder wissenschaftlich gesichert ist, ist Bestandteil des Archivs.
Dies umfasst ausdrücklich: - politische, wirtschaftliche, soziale und religiöse Geschichte
- bekannte und unbekannte historische Personen
- Ideengeschichte, Bewegungen, Parteien, Strömungen
- Kriege, Revolutionen, Kolonialismus, Industrialisierung
- Alltagsleben, Verwaltung, Propaganda, Medien
- private Korrespondenzen, Tagebücher, Reden, Pamphlete, Gesetze
- Widersprüche, Fehlannahmen, Irrtümer, Legendenbildung
Der Inhalt des Archivs entspricht dem vollständigen Stand realweltlicher Geschichtsschreibung, wie er außerhalb der Simulation verfügbar ist.
Alles, was in der realen Welt in Enzyklopädien, Archiven, wissenschaftlichen Publikationen oder allgemein zugänglichen historischen Darstellungen existiert, gilt in Irkanien als integriert.
Es gibt keine Lücken aus Auswahlgründen.
Es gibt keine Auslassungen aus Rücksicht.
Es gibt keine „blinden Flecken“ aus Bequemlichkeit.
Wenn eine Person, ein Ereignis oder eine Idee in der realen Geschichte existiert hat, existiert sie auch im Archiv.
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| Wahrnehmung strategischer Vorgänge im nördlichen Raum Hanars |
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Geschrieben von: Hina Rokuyama - 26.12.2025, 13:13 - Forum: Shikō-in (執行院) – Vollzug und Äußeres
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Es wurde vernommen, dass die Sergiye Enformasyon Merkezi eine zusammengeführte Bewertung der jüngsten militärischen Ereignisse im nördlichen Raum Hanars veröffentlicht hat. Diese Ausarbeitung ist dem Reich bekannt und wurde vollständig aufgenommen.
Die in der Analyse beschriebenen atmosphärischen und sensorischen Signaturen wurden auch im Beobachtungsraum des Ostens registriert. Die Einordnung als hochenergetischer Vorgang strategischer Relevanz entspricht den eigenen Erstklassifizierungen. Ebenso wurde erkannt, dass nach vorliegenden Informationen kein nuklearer Einsatz erfolgte und die Wirkungen räumlich begrenzt blieben.
Das Reich teilt die sergische Feststellung, dass Start- und Flugprofile moderner kinetischer Systeme in der Frühphase keine eindeutige Unterscheidung zu nuklearen Trägersystemen erlauben. Die daraus resultierende Eskalationsanfälligkeit wird als strukturelles Risiko des gegenwärtigen strategischen Umfelds verstanden, unabhängig von Absicht oder Zuschreibung.
Das Tōyō no Teikoku nimmt zur Kenntnis, dass die Freie Irkanische Republik den Vorgang als begrenzte Maßnahme unterhalb der nuklearen Schwelle einordnet und keine doktrinäre Verschiebung erklärt hat. Innere Begründungen fremder Entscheidungen werden vom Reich nicht bewertet.
Für den Osten ist maßgeblich, dass sich die strategische Umgebung verdichtet hat, ohne dass formale Grenzlinien überschritten wurden. Dies wird nicht als Bruch der Ordnung gelesen, sondern als Hinweis auf eine fragiler gewordene Wahrnehmungslage.
Das Reich bleibt aufmerksam und ruhig.
Eigene Dispositionen werden nicht kommentiert.
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| Konvention über die Völkerrechtssubjekte |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 26.12.2025, 12:30 - Forum: Kommandoabteilung Außenpolitik (KAA)
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(Retcon, insim aktiv seit 1904)
Konvention über die Völkerrechtssubjekte
Präambel
Wir, die unterzeichneten Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekte,
eingedenk der Notwendigkeit, daß die Verhältnisse zwischen Staaten und anderen Trägern der internationalen Ordnung rechtlicher Klarheit bedürfen,
in dem Bewußtsein, daß dauerhafte und geordnete Beziehungen unter den Völkern auf gemeinsamen Begriffen und nicht auf willkürlicher Auslegung beruhen,
im Bestreben, den diplomatischen Verkehr durch einsichtige und allgemein verständliche Grundsätze zu erleichtern,
geben hiermit kund und zu wissen die folgende Erklärung, damit eine einhellige begriffliche Grundlage im Umgang mit Völkerrechtssubjekten begründet werde.
Diese Erklärung begründet weder Pflicht zur Anerkennung noch greift sie in bestehende Anerkennungsgewohnheiten ein.
Artikel 1 – Ziel der Erklärung
Diese Erklärung dient der Darlegung grundlegender Begriffe und Kategorien im Zusammenhang mit Völkerrechtssubjekten.
Sie verfolgt keinen konstitutiven Charakter und begründet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten.
Artikel 2 – Definition
Völkerrechtssubjekte sind Körperschaften oder Institutionen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, welche sich aus dem Völkerrecht ergeben.
Artikel 3 – Arten von Völkerrechtssubjekten
Es werden zwei Arten von Völkerrechtssubjekten unterschieden:
natürliche Völkerrechtssubjekte
abgeleitete Völkerrechtssubjekte
Artikel 4 – Begriff
(1) Ein natürliches Völkerrechtssubjekt ist ein Völkerrechtssubjekt, das seine Völkerrechtssubjektivität aus sich selbst heraus besitzt und nicht von einem anderen Völkerrechtssubjekt ableitet.
(2) Natürliche Völkerrechtssubjekte können staatlicher oder nicht-staatlicher Natur sein.
(3) Natürliche Völkerrechtssubjekte staatlicher Natur sind Staaten im Sinne dieser Erklärung.
(4) Natürliche Völkerrechtssubjekte nicht-staatlicher Natur sind Körperschaften, die gemäß historischer Praxis und allgemeiner Übung als Völkerrechtssubjekte anerkannt sind, obwohl sie keine Staaten darstellen.
Artikel 5 – Staaten im Sinne dieser Erklärung
Ein Staat im Sinne dieser Erklärung ist ein natürliches Völkerrechtssubjekt staatlicher Natur, das grundsätzlich in der Lage ist,
über ein Staatsgebiet zu verfügen,
über ein Staatsvolk zu verfügen,
Staatsgewalt auszuüben, und
mit anderen Völkerrechtssubjekten in politischen Kontakt zu treten.
Diese Erklärung trifft keine Aussage darüber, wie diese Voraussetzungen im Einzelnen festzustellen oder zu bewerten sind.
Artikel 6 – Nicht-staatliche natürliche Völkerrechtssubjekte
Natürliche Völkerrechtssubjekte nicht-staatlicher Natur sind solche, die die Merkmale eines Staates nach Artikel 5 nicht erfüllen, jedoch über die anerkannte Fähigkeit verfügen, mit anderen Völkerrechtssubjekten in politischen Kontakt zu treten.
Artikel 7 – Internationale Organisationen
(1) Abgeleitete Völkerrechtssubjekte sind Völkerrechtssubjekte, deren Völkerrechtssubjektivität nicht originär besteht, sondern von anderen Völkerrechtssubjekten abgeleitet ist, durch welche sie gegründet wurden.
(2) Abgeleitete Völkerrechtssubjekte beruhen auf einem völkerrechtlich verbindlichen Gründungsakt, der ihre Organisation, Aufgaben und Vollmachten festlegt.
(3) Der Umfang der völkerrechtlichen Rechte und Pflichten eines abgeleiteten Völkerrechtssubjektes bestimmt sich nach den im Gründungsakt festgelegten Aufgaben und Befugnissen.
Artikel 8 – Anerkennungswirkung
Die in dieser Erklärung verwendeten Bezeichnungen entfalten keine verbindliche Wirkung für das staatliche Handeln des Unterzeichnenden.
Insbesondere berührt die Einordnung als Staat oder Völkerrechtssubjekt im Sinne dieser Erklärung nicht das Recht jedes Staates, eigenständig über die Anerkennung anderer Akteure zu entscheiden.
Artikel 9 – Schlussbestimmung
Diese Erklärung steht allen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten offen.
Ein Anschluss erfolgt durch öffentliche Erklärung oder ausdrückliche Bezugnahme.
Ein formelles Ratifikations- oder Verwahrverfahren ist nicht vorgesehen.
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| Der Luftlandekommandant |
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Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 25.12.2025, 20:32 - Forum: Diskussionen
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1. Halb-realistisch (klingt gefährlich korrekt)
Der Luftlandekommandant
ist der Offizier, der entscheidet, wo Menschen vom Himmel fallen dürfen und wie viele davon hinterher noch funken.
Er plant Luftlandeoperationen, koordiniert Fallschirmjäger, Hubschrauber und Transportflugzeuge, entscheidet über Absprunghöhen, Windfenster und „ob wir das heute wirklich tun müssen“.
Sein natürlicher Feind ist: - schlechtes Wetter
- Funkstille
- jemand, der fragt: „Können wir das nicht bodengebunden lösen?“
Sein natürlicher Satz:
„Nein. Wir kommen von oben.“
2. Militärisch-bürokratisch (typisch deutsch) Luftlandekommandant (m/w/d)
Zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung vertikaler Personalverbringung unter Gefechtsbedingungen.
Aufgaben:- Menschen in Flugzeuge stecken
- Menschen aus Flugzeugen entfernen
- danach prüfen, ob alle Formulare korrekt ausgefüllt wurden
Trägt Verantwortung für:- alles, was fällt
- alles, was landet
- alles, was eigentlich nicht landen sollte
3. Heroisch-absurd (Mythos-Stufe)
Der Luftlandekommandant steht am offenen Heck der Maschine.
Der Wind reißt an der Uniform.
Unter ihm: Wolken, Städte, Schicksale.
Er hebt die Hand.
Nicht zum Gruß.
Nicht zum Befehl.
Zum Loslassen.
Und irgendwo unten fragt jemand:
„Hören Sie das auch?“
„Ja.“
„Das ist Ordnung, die fällt.“
4. Völlig eskaliert (Comedy)
Luftlandekommandant
ist der einzige Mensch, der beruflich „Springt ihr jetzt.“ sagen darf,
und wenn keiner springt, ist er sauer.
Hat eine Pfeife.
Benutzt sie falsch.
Niemand widerspricht.
Sein Büro:- Karten an der Wand
- ein Ventilator, der immer zu stark ist
- ein Schild:
„Schwerkraft ist keine Ausrede.“
5. Mutter-Version (wahrscheinlich die beste)
„Ach, der?
Der war doch Luftlandekommandant.
Hat ständig gesagt, er sei viel unterwegs,
aber eigentlich hat er nur Leute aus Flugzeugen geschmissen.“
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| Edikt vom Nebeneinanderstehen der Sonnen |
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Geschrieben von: Amateru Himeka - 25.12.2025, 16:04 - Forum: Der Kaiserliche Hof – Kōgū-in (皇宮院)
- Antworten (1)
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日輪相立の詔
Nichirin Sōritsu no Mikotonori
(deutsche Inhaltsfassung)
Es wurde gesehen, dass das Reich Fusō aus eigener Herkunft besteht.
Seine Linie entspringt keinem fremden Anspruch und trägt ihr Licht ohne Ableitung.
Zwischen dem Tōyō no Teikoku und Fusō besteht kein Verhältnis der Abgabe und keine Ordnung der Pflicht.
Kein Tribut wird erwartet, kein Vorrang behauptet.
Beide Reiche stehen in eigenem Ursprung.
Wo das Licht eigenständig ist, entsteht kein Schatten der Unterordnung.
Dies wurde erkannt und im Bild gehalten.
Rituelle Fassung – Romanji (Naikyū-go nah)
Kore o mite, Fusō no kuni wa mizukara no moto yori naru koto ga shimesareta.
Sono keifu wa ta no shuken ni yoranazu, sono hikari wa michibikarezu shite aru.
Tōyō no Teikoku to Fusō no aida ni, kōfuku no tsutome naku, chōyō no gi nashi.
Sonae o motomezu, jōi o arawasan.
Ryōkoku wa sorezore no genshi ni tatsu.
Hikari ga mizukara areba, fukujū no kage wa umarenai.
Kore wa shikirare, sugata no naka ni tamotsareta.
Rituelle Fassung – Kanji / Kana
これを見て、扶桑の国は自らの源より成ることが示された。
その系譜は他の主権に拠らず、その光は導かれずして在る。
東洋帝国と扶桑の間に、貢服の務めなく、朝貢の義なし。
供えを求めず、上位を表さず。
両国はそれぞれの原始に立つ。
光が自立して在るところ、服従の影は生じない。
これ、識られ、像の中に保たれた。
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| Schriftverkehr Imperium Ladinorum |
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Geschrieben von: Marek Talween - 25.12.2025, 15:21 - Forum: Diplomatie
- Antworten (1)
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Versendet
Sehr verehrte Damen, Herren und alles dazwischen und außerhalb,
zuerst eine Entschuldigung.
Meine Regierung hat sich durch ein Fehlverhalten Schuldig gemacht. Schuldig vor der Weltgemeinschaft, schuldig dem Imperium Ladinorum gegenüber.
Nun, es war nicht unsere Entscheidung alleine, und nicht unsere Verantwortung alleine, aber ein Abweisen Ihres Landes hat zu Recht zu Unmut geführt.
Es wurde versäumt miteinander zu reden, stattdessen wurde immer und immer wieder über andere gesprochen. Ich hoffe Irkanien kann seine Ehre wiederherstellen mit dieser Entschuldigung.
Seit jeher verbindet uns einiges mit dem Nachbarn des Imperiums Aurora, desweiteren sind weitere Insesa Staaten Nachbarn der irkanischen Republik. Dies bedarf Diskussion, natürlich erst nachdem die Wogen geglättet sind
Mit freundlichen Grüßen
Marek Talween
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| Presseerklärung der Freien Irkanischen Republik |
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Geschrieben von: Erik Reexman - 25.12.2025, 02:09 - Forum: Erklärungen und Ansprachen
- Keine Antworten
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Meine Damen, Herren und alles innerhalb und außerhalb des Binären,
Die Freie Irkanische Republik nimmt zu den jüngsten militärischen Maßnahmen wie folgt Stellung:
Der durchgeführte Schlag ist politisch gedeckt und Teil einer reaktiven Systemstabilisierung. Er stellt keinen Präzedenzfall für eine veränderte Verteidigungsdoktrin dar. Auslöser war ein Ultimatum Futunas, das durch gezielte Irreführung und den anschließenden Angriff auf einen Drittstaat seine eigene Eskalationslogik aufgehoben hat. In dieser Situation hat Irkanien die Kontrolle über die Eskalationsdynamik übernommen, um weiteren Schaden von der Weltgemeinschaft abzuwenden.
Innerstaatlich werden aus diesem Vorgang klare Schlussfolgerungen gezogen. Nicht der Entschluss als solcher steht zur Disposition, sondern das Verfahren. Für vergleichbare Lagen wird künftig eine verkürzte, klar dokumentierte Konsultation zwischen den zuständigen Kommandoabteilungen etabliert. Ziel ist nicht Verzögerung, sondern Transparenz in der Grenzziehung staatlichen Handelns. Diese Maßnahme dient der institutionellen Absicherung und der langfristigen Handlungsfähigkeit des Staates.
Futuna wird auf operativer Ebene neu bewertet. Es erfolgt keine Einstufung als Feind, jedoch auch keine Fortschreibung bestehender Annahmen. Der Staat gilt fortan als instabile Variable. Entsprechend werden alle militärischen, nachrichtendienstlichen und logistischen Schnittstellen überprüft. Automatische Vertrauensannahmen finden keine Anwendung mehr.
Der Vorgang ist damit abgeschlossen, eingeordnet und ausgewertet.
Die Freie Irkanische Republik bleibt handlungsfähig, berechenbar und entschlossen, ihre Sicherheit und die Stabilität des internationalen Umfelds zu gewährleisten.
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