Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 69 Benutzer online » 0 Mitglieder » 69 Gäste
|
Aktive Themen |
Schriftverkehr US of A
Forum: Diplomatie
Letzter Beitrag: Marek Talween
Heute, 00:29
» Antworten: 3
» Ansichten: 331
|
Besuch Ihrer Majestät ANA...
Forum: Diplomatie
Letzter Beitrag: Ragnar Kapman
29.06.2025, 19:34
» Antworten: 2
» Ansichten: 77
|
Operation Fundament
Forum: Zivilleben
Letzter Beitrag: Nornen
28.06.2025, 20:11
» Antworten: 0
» Ansichten: 35
|
Strom war noch da. Mensch...
Forum: Zivilleben
Letzter Beitrag: Nornen
28.06.2025, 20:08
» Antworten: 0
» Ansichten: 33
|
Aussprache über Astor
Forum: Zentralkommando
Letzter Beitrag: Alrun Amalbalde
21.06.2025, 18:27
» Antworten: 3
» Ansichten: 222
|
Zeremonie der Erneuerung
Forum: Zivilleben
Letzter Beitrag: Nornen
21.06.2025, 01:41
» Antworten: 2
» Ansichten: 131
|
samþal szatzi fohr stabii...
Forum: Kommandoabteilung Außenpolitik (KAA)
Letzter Beitrag: Alrun Amalbalde
20.06.2025, 19:27
» Antworten: 0
» Ansichten: 51
|
Kristallbecken Irkania
Forum: Zivilleben
Letzter Beitrag: Wolfram Lande
12.06.2025, 17:04
» Antworten: 0
» Ansichten: 117
|
POTOK NULL
Forum: Kommandoabteilung Dienste (KAD)
Letzter Beitrag: Gregor Stein
12.06.2025, 16:54
» Antworten: 0
» Ansichten: 70
|
KARBON 2
Forum: Regierung
Letzter Beitrag: Konstancja Kerensky
12.06.2025, 16:29
» Antworten: 1
» Ansichten: 137
|
|
|
Verkündung und Pressekonferenz |
Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 25.04.2025, 12:54 - Forum: Zivilleben
- Keine Antworten
|
 |
Auf Beschluss des Zentralkommandos und mit Zustimmung der zuständigen Kommandoabteilungen wird das folgende Gesetz zur Stärkung bürgerlicher Rechte, gerichtlicher Transparenz und kommunikativer Sicherheit verkündet.
Das Gesetz über Grundrechte der öffentlichen Integrität und Kommunikation (GRIKG) tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Es regelt: - das Recht auf friedliche Versammlung, auch mit rituellen Symbolwaffen,
- die Meinungsfreiheit im Rahmen struktureller Stabilität,
- den Schutz der Wohnung vor unbefugtem Zugriff,
- das Recht auf ein faires Verfahren mit öffentlicher Einsicht,
- die Verankerung effektiver Rechtsmittel gegenüber der Verwaltung,
- und ein verbindliches Fernmeldegeheimnis durch verschlüsselte Kommunikation.
Mit diesem Gesetz bekräftigt die Republik ihr Bekenntnis zu verantwortlicher Freiheit im Rahmen der Ordnung.
Verkündet zu Irkania-Stadd, Þorsdaag 27ter lensmond 2466 ii
gez. Alrun Amalbalde
Marschall der Freien Irkanischen Republik
|
|
|
Gesetz über Grundrechte der öffentlichen Integrität und Kommunikation (GRIKG) |
Geschrieben von: Solveig Iason - 25.04.2025, 12:41 - Forum: Zentralkommando
- Antworten (2)
|
 |
§ 1 Allgemeines Prinzip
(1) Die Freie Irkanische Republik erkennt die Notwendigkeit grundlegender Bürgerrechte an, die geeignet sind, Struktur, Stabilität und Vertrauen im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
(2) Dieses Gesetz dient der Sicherung strukturierter Teilhabe, rechtssicherer Kommunikation und gerichtlicher Transparenz.
§ 2 Versammlungsrecht
(1) Bürgerinnen und Bürger dürfen sich friedlich versammeln, auch wenn sie traditionelle oder symbolische Waffen im Rahmen religiöser oder kultureller Ausübung tragen, sofern
die Versammlung nicht auf die Errichtung, Veränderung oder Abschaffung der bestehenden staatlichen Ordnung abzielt,
und keine unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit entsteht.
(2) Versammlungen in sicherheitskritischen Bereichen (Sicherheitszonen A bis AAA) bedürfen einer Anmeldung bei der zuständigen Sicherheitsinstanz (Naudiz oder lokalem Ordnungsposten).
(3) Versammlungen religiöser oder kultureller Natur genießen besonderen Schutz.
§ 3 Meinungsfreiheit
(1) Die freie Meinungsäußerung ist in Wort, Schrift und Bild zulässig, solange sie
nicht gegen die Grundstruktur der Republik gerichtet ist,
keine Propaganda verfassungsfeindlicher Systeme beinhaltet,
keine gezielte Desinformation verbreitet. (2) Kritik an Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft ist zulässig, sofern sie sachlich begründet ist und keinen Aufruf zur Zersetzung enthält.
Desinformation im Sinne dieses Gesetzes ist die vorsätzliche Verbreitung nachweislich falscher Tatsachen mit dem Ziel, öffentliche Ordnung oder Vertrauen in die staatliche Struktur zu untergraben.
§ 4 Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung eines Irkanischen Bürgers darf ohne richterliche Anordnung nicht betreten werden.
(2) Ausgenommen sind Gefahr im Verzug, unmittelbare Gefährdung der Staatssicherheit oder ausdrückliche Ermächtigung durch das Zentralkommando.
(3) Wohnungen von Diplomaten und Klanältesten unterliegen zusätzlicher Rücksprachepflicht mit dem Generalstab.
§ 5 Recht auf gerichtliche Kontrolle
(1) Jeder Bürger hat das Recht auf ein strukturell faires Verfahren vor einem zuständigen Gericht oder Militärtribunal.
(2) Alle Gerichtsverfahren sind öffentlich und digital einsehbar, ausgenommen Verfahren mit klassifizierten Inhalten (Z-Stufe).
(3) Das Urteil ist zu begründen und zu protokollieren. Revisionsrechte bestehen innerhalb der Strukturkette.
(4) Alle Urteile der öffentlichen Verfahren sind dauerhaft im Justizarchiv des IRK-Net abrufbar und durch digitale Signatur authentifiziert.
§ 6 Effektive Rechtsmittel
(1) Gegen jede Maßnahme der Verwaltung oder Sicherheitsorgane steht allen natürlichen Personen ein Rechtsmittel offen.
(2) Die Rechtsmittelkette umfasst:
a) Einspruch bei der zuständigen Behörde,
b) Überprüfung durch ein unabhängiges administratives Kontrollgremium (AdK),
c) letztinstanzliche Entscheidung durch ein Gericht der Republik oder ein zuständiges Militärgericht in Strafsachen.
(3) Klans, Unternehmen oder andere private Vereinigungen haben kein Antrags- oder Einspruchsrecht im Namen Einzelner, es sei denn, sie sind als juristische Personen anerkannt.
Ergänzung zur Klarstellung:
Die Rechte aus diesem Gesetz gelten unabhängig von Klanmitgliedschaft.
Das individuelle Bürgerrecht steht über jeder privaten oder familiären Struktur.
§ 7 Fernmeldegeheimnis durch Verschlüsselung
(1) Die Vertraulichkeit digitaler und analoger Kommunikation wird durch staatlich geprüfte Verschlüsselungsverfahren sichergestellt.
(2) Jeder Bürger hat Anspruch auf sichere Kommunikation.
(3) Öffentliche Anbieter sind verpflichtet, Transportverschlüsselung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu ermöglichen.
(4) Zugriff durch staatliche Organe (Othala, Thurisaz) erfolgt nur bei richterlicher Genehmigung oder ausdrücklicher Gefahr für Republik, Leben oder Ordnung.
§ 8 Kontrolle und Durchsetzung
(1) Die Umsetzung und Kontrolle dieses Gesetzes obliegt der Kommandoabteilung Verwaltung (KAV) in Zusammenarbeit mit KAK, Naudiz und dem Justizstab.
(2) Beschwerden über Verstöße können anonym über das IRK-Net gemeldet werden.
§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft. Frühere Normen, die diesen Regelungen widersprechen, verlieren ihre Gültigkeit.
|
|
|
Antrag zur Erweiterung des Registers religiöser Gemeinschaften |
Geschrieben von: Wilhelm Kraft - 25.04.2025, 10:43 - Forum: Zentralkommando
- Antworten (5)
|
 |
Initiator: Wilhelm Kraft (für die Kommandoabteilung Kultur und in Absprache mit dem Marschall)
Ziel:
Anpassung und Erweiterung des Gesetzes zur Erfassung Religiöser Vereinigungen (RelErfG), um kleineren, nicht-feindlichen religiösen Strömungen die Möglichkeit einer vereinfachten Registrierung zu gewähren, insbesondere im Sinne internationaler Dialogfähigkeit.
§ 5 Anhang II – Religionen und Glaubensgemeinschaften ohne Sitz im Irkanischen Reich
Als zulässige Religionen ohne Sitz gelten:
a) Asatru, einschließlich regionaler Synkretismen wie Irko-Asatru, Vannisches Asatru u. ä.
b) Shinto, in klassischer wie moderner Ausprägung.
c) Buddhistische Schulen mit explizitem Gewaltverzicht, insbesondere: - Zen,
- Theravada,
- Reines-Land-Tradition.
d) Christliche Gemeinschaften ohne politische oder staatsorganisatorische Agenda, darunter:- Römisch-katholische Kirche (nur in ihrer geistlichen Struktur),
- Orthodoxe Einzeldioresen,
- Alt-Katholische Kirchen,
- Evangelisch-lutherische Kirchen,
- Reformierte Kirchen (z. B. nach Zwingli/Calvin),
- Freikirchliche Gemeinschaften wie Baptisten, Quäker, Mennoniten, Pfingstkirchen, sofern sie keine aggressive Missionspraxis betreiben oder sich staatsfeindlich äußern.
e) Jüdische Gemeinden der Diaspora mit innergemeindlicher Struktur, ohne internationale politische Bindung.
f) Islamische Gemeinschaften, die nicht auf politische Wirksamkeit oder internationale Organisation ausgerichtet sind, darunter:- Sunnitischer Islam (hanafitisch, malikitisch, schafiitisch),
- Schiitischer Islam (Zwölfer-Schia ohne revolutionären Charakter),
- Alevitentum,
- Sufi-Orden ohne politische Agenda.
g) Natur- und Ahnenreligionen, sofern sie kulturell eingebettet und gemeinwohlorientiert sind.
h) Offene spirituelle Bewegungen mit dokumentierter öffentlicher Praxis, sofern weder geheimdienstlich noch paramilitärisch wirksam.
§ 6 Anhang III – Religionen und Glaubensgemeinschaften mit Sitz im Irkanischen Reich
Als zugelassen gelten: a) Alle registrierten Asatru- und Shinto-Gemeinschaften mit Sitz,
b) Irko-Buddhistische Tempelgemeinschaften,
c) anerkannte lokale Gottheitenkulte (z. B. Ahnenverehrung in bestimmten Bloks),
d) registrierte freie Priesterschaften mit dokumentierter spiritueller Praxis,
e) ökumenisch tätige Einrichtungen mit Sitz und ohne ausländische Einflussnahme,
f) sonstige Gemeinschaften, die- mindestens 15 dauerhaft im IRK gemeldete Mitglieder nachweisen können,
- eine öffentliche Adresse im Staatsgebiet führen
- und deren Statuten keinerlei diskriminierende oder staatsfeindliche Inhalte enthalten.
|
|
|
Sektion Reise- und Bürgerwarnungen |
Geschrieben von: Oskar Kerkbrenr - 24.04.2025, 14:46 - Forum: Kommandoabteilung Außenpolitik (KAA)
- Keine Antworten
|
 |
Irkanisches Auslandswarnsystem (Zonenkodex für Bürgerreisen)
A – Vertrauenszone
Bevorzugte Partnerregion. Höchste diplomatische und wirtschaftliche Verlässlichkeit. Irkanische Bürger sind willkommen. Kooperationen aktiv gefördert. Reisen ausdrücklich empfohlen.
B – Stabile Zone
Geordnete Verhältnisse. Grundsätzliche Sicherheit gegeben. Mäßige Korruption, funktionierende Infrastruktur. Besuche möglich, besonders bei wirtschaftlichem oder akademischem Zweck.
C – Vorsicht-Zone
Spürbare Risiken durch lokale Instabilität, gelegentliche Spannungen, Proteste oder Kriminalität. Reisen möglich, aber Registrierung empfohlen. Verhaltensregeln strikt beachten.
D – Gefahrenzone
Eskalationspotenzial vorhanden: Regionale Konflikte, politische Willkür oder massive Korruption. Reisen nur mit Genehmigung und konkretem Zweck. Rückkehr kann erschwert sein.
E – Krisenzone
Schwere innere Konflikte, unterbrochene Versorgung, paramilitärische Gewalt, Schwund staatlicher Kontrolle. Aufenthalt nur bei zwingender Notwendigkeit. Schutzmaßnahmen erforderlich.
Z – Schwarzzone
Recht des Stärkeren. Zusammenbruch staatlicher Ordnung. Terror, Söldnergewalt oder Bürgerkrieg. Aufenthalt irkanischer Bürger strengstens untersagt. Rückführung nur durch militärisches Eingreifen.
Hier werden Warnungen und Veränderungen der Situation veröffentlich und dann an die anderen Kommunikationsmittel weitergegeben.
|
|
|
Grundsatzpapier: Sim-on und Sim-off – Spielweisen in der Weltensimulation |
Geschrieben von: Marek Talween - 24.04.2025, 14:18 - Forum: Diskussionen
- Keine Antworten
|
 |
1. Einleitung
In der Weltensimulation existieren unterschiedliche Spielweisen, wie Staaten und Personen agieren. Dieses Papier dient dazu, grundlegende Konzepte und Unterschiede zu erklären – insbesondere im Hinblick auf sim-on (Ingame) und sim-off (Metaebene). Ziel ist es, Missverständnisse zu vermeiden und ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven zu fördern.
2. Das Spektrum der Spielweisen
Statt klar abgegrenzter Kategorien existiert ein kontinuierliches Spektrum zwischen zwei Extremen:
a) Multicharakter-Ansatz (z. B. Irkanien)
Eine RL-Person verkörpert mehrere Charaktere mit jeweils eigenem Wissen und Handlungsspielraum.
Starke Trennung von sim-on und sim-off: Informationen werden nur genutzt, wenn sie im Spielkontext gerechtfertigt sind.
Entscheidungen basieren auf der simulierten Bevölkerung oder Struktur, nicht auf der Anzahl realer Spieler.
b) Einzelcharakter-Ansatz (z. B. Discord-Demokratien, NationStates)
Eine RL-Person hat meist einen festen Charakter, oft angelehnt an die eigene Person.
Entscheidungen spiegeln direkt die Meinungen der Spieler wider.
Sim-on und sim-off verschwimmen häufig, teils bewusst.
Die meisten Projekte bewegen sich irgendwo dazwischen. Auch innerhalb eines Staates kann es Mischformen geben, etwa wenn eine Person mehrere Rollen übernimmt, aber dennoch persönliche Meinungen einfließen lässt.
3. Typische Missverständnisse
Unabhängig vom gewählten Ansatz kommt es regelmäßig zu Verwechslungen zwischen sim-on und sim-off. Besonders häufig:
Sim-on-Kritik wird als sim-off-Angriff aufgefasst oder umgekehrt.
Ein sim-on-Charakter agiert nachvollziehbar hart, die Reaktion erfolgt jedoch auf persönlicher Ebene.
OOC-Frust wird in IC-Handlungen übersetzt, ohne dass dies offen gemacht wird.
Meta-Wissen beeinflusst Ingame-Entscheidungen (z. B. „Ich weiß zwar, mein Charakter weiß es nicht – aber ich spiele trotzdem danach.“)
Solche Dynamiken sind nicht auf bestimmte Systeme beschränkt, sondern treten überall auf. Der Schlüssel liegt in Kommunikation, Transparenz und Fairness.
4. Irkanische Praxis
In Irkanien wird eine strikte sim-on/sim-off-Trennung gepflegt – jedoch mit dem Bewusstsein, dass diese nie absolut sein kann. Typisch sind:
Multicharakterspiel mit rollenspezifischem Wissen.
Entscheidungen orientieren sich an Struktur und Simulation, nicht an Spielerzahl.
Meta-Einflüsse werden vermieden oder explizit gemacht.
5. Schlussgedanken
Jede Spielweise hat ihre Berechtigung, vom tiefen Rollenverständnis bis hin zur direkten, spielerzentrierten Politik. Wichtig ist dabei Offenheit über das eigene Vorgehen und die Bereitschaft, andere Ansätze zu respektieren, auch wenn sie einem fremd erscheinen.
Dieses Papier soll nicht Unterschiede einebnen, sondern Verständnis schaffen – für das, was andere tun, warum sie es so tun, und was das im Miteinander bedeutet.
Denn am Ende gilt: Wir alle sind aktiv, wir alle gestalten unsere Staaten und wir alle wollen dabei Spaß haben. Missverständnisse lassen sich nicht ganz vermeiden aber mit etwas Respekt und Kommunikation lässt sich viel Frust vermeiden.
|
|
|
Konferenz der Nationen |
Geschrieben von: Heinrich Wohlhagen - 21.04.2025, 11:24 - Forum: Regierung
- Keine Antworten
|
 |
Meine lieben Kollegen, wie es aussieht wird Irkanien der Konferenz der Nationen beitreten.
Wenn das geschieht müssen wir vorbereitet sein oder direkt nachziehen. Meinungen dazu?
|
|
|
Schriftverkehr US of A |
Geschrieben von: Dankfrid Fisker - 19.04.2025, 20:25 - Forum: Diplomatie
- Antworten (3)
|
 |
Dieser Brief wurde nach Astor versandt:
Offener Brief an die Vereinigten Staaten von Astor
Irkania-Stadd, am amaterasu, 19ter launing 2466 ii
Freie Irkanische Republik
Sehr geehrte Regierung der Vereinigten Staaten von Astor,
mit wachsender Verwunderung beobachten wir die Wiederaufnahme Ihrer diplomatischen Kommunikation – nicht etwa im Geiste gegenseitigen Respekts, sondern im vertrauten Ton moralischer Selbstüberhöhung und wirtschaftlicher Drohgebärden. Es wäre beinahe rührend, wäre es nicht so durchschaubar.
Wir erinnern uns gut: Im Jahre 2018 wurde Irkanien öffentlich bedroht. Danach: nichts. Keine Dialogbereitschaft. Kein Versuch, Verständnis aufzubauen. Funkstille. Und heute, sieben Jahre später, treten Sie wieder auf den Plan – und scheinen davon auszugehen, dass wir diese Phase der Geringschätzung vergessen hätten.
Wer nun glaubt, Irkanien sei in den letzten Jahren untätig gewesen, lebt in einem gefährlichen Irrtum. Der Gedanke, wir würden tatenlos zusehen, während Astor erneut mit Konfrontation liebäugelt, ist nicht nur naiv – er ist wahnhaft. Die Republik Irkanien ist vorbereitet. Auf alles. Und sie kennt die Natur wechselhafter Demokratien, die kaum länger denken als eine Eintagsfliege fliegt.
Während Astor sich in innenpolitischer Instabilität ergeht und außenpolitisch mit Sanktionen fuchtelt, bauen wir Brücken – durch Handel, durch strategische Partnerschaften, durch klare Ordnung. Die irkanische Politik mag Ihnen fremd erscheinen, doch sie ist beständig. Ihre? Ein Fähnchen im Wind.
Die jüngsten Sanktionen gegen unsere Elektronik- und Chipproduktion sind – bei aller Höflichkeit – ein Akt geopolitischer Albernheit. Die Welt ist groß genug. Und sie ist bereit, irkanische Technologie zu empfangen, wo immer man Verantwortung vor Ideologie stellt. Unsere Mikrochips fliegen längst in Maschinen, die Sie nicht einmal auf dem Radar haben. Und falls Ihre Analysten diese Zeilen lesen: Ja, das war eine Metapher. Vielleicht.
Irkanien steht nicht für Eskalation. Aber für Reaktion. Für Erinnerung. Für Vorbereitung. Und wenn nötig, für klare Konsequenz. Wer den Dialog sucht, wird in uns einen nachdenklichen, manchmal sogar freundlichen Partner finden. Wer sich hingegen in Sanktionen, Hybris und selektivem Gedächtnis gefällt, darf nicht erwarten, mit offenen Armen empfangen zu werden.
Wir wünschen Ihnen Besonnenheit. Und ein langes Gedächtnis. Es könnte Ihnen helfen, in dieser Welt zu überleben.
Im Namen des Zentralkommandos,
unterzeichnet durch die Kommandoabteilung Außenpolitik
gez. Dankfrid Ottomarsonr Fisker
Hauptmann der Diplomatie für Astoria
Freie Irkanische Republik
Anmerkung: Diese Mitteilung wurde nicht per Tweet/twat oder KreisNetz versendet oder geteilt, sondern durch tatsächliche diplomatische Kanäle. Wir verstehen, dass dies in manchen Staaten ungewohnt ist.
|
|
|
Bericht aus dem Distrikt Südküste Ost, Nähe Genepohl |
Geschrieben von: Gregor Stein - 18.04.2025, 19:34 - Forum: Zivilleben
- Keine Antworten
|
 |
Ereignisse wie dieses passier über die Republik verteilt wie zu jedem christlichem fest.
Es war kurz nach dem Sonnenuntergang, als in einem unscheinbaren Lagerhaus nahe dem Industrieviertel von Burga Bewegungen gemeldet wurden. Anwohner hatten verdächtige Gesänge gehört – keine Schreie, keine Maschinen, keine Musik. Worte in einer Sprache, die nicht Irkisch war. Bibelverse.
Eine sogenannte „Schattenversammlung“, wie sie von der Kommandoabteilung Dienste kategorisiert wird. Christlich. Nicht registriert. Ein klarer Verstoß gegen Artikel 4 des Gesetzes zur Erfassung religiöser Bewegungen.
Der Zugriff
Um 19:44 wurden Einheiten der Polizei gemeinsam mit einem mobilen Stoßkommando der Naudiz zum Einsatzort beordert. Die Leitung übernahm Oberinspektor Revik aus dem Sicherheitscluster Burga-Mitte. Das Hauptkommando lag bei Prätor Gregor Stein, dem Leiter des Othala.
Zunächst wurde das Gebiet in eine temporäre AA-Sicherheitszone umgewandelt. Zwei Drohnenkreise sicherten den Luftraum, während vier Othala-Fahrzeuge aus der Nähe von Menhir eingetroffen waren. Noch bevor der Zugriff erfolgte, war das IRK-Net des gesamten Blocks deaktiviert – keine Signale rein, keine Signale raus.
Auflösung der Versammlung
Um 19:53 erfolgte das Eindringen in das Lagerhaus. Innen saßen 26 Personen im Kreis. Alle trugen einfache Kleidung, manche hielten handgeschriebene Seiten mit Symbolen in lateinischer Schrift. Keine Waffen. Keine Fluchtversuche.
Die Naudiz-Einheit sicherte sofort alle Ausgänge, während die Othala-Agenten die Teilnehmer einzeln abführten – still, effizient, ohne jeden Widerstand. Eine Frau mittleren Alters, die sich als „Maria“ vorstellte, versuchte, ein Kruzifix hochzuhalten. Sie wurde zu Boden gedrückt, nicht brutal, aber bestimmt. Die Kette zersprang.
Verhaftungen und „Nachbefragung“
Alle Anwesenden wurden gemäß dem Anti-Terror-Dekret von 2454 ii wegen Beteiligung an einer illegalen ideologischen Bewegung festgenommen. Die Anklage lautet auf Verdacht der Zersetzung staatlicher Ordnung gemäß Abschnitt 4.1.1 des Othala-Sicherheitskatalogs. Mindestens drei der Festgenommenen standen bereits im innerstaatlichen Verbrecher- und Terrorregister.
Nach Augenzeugenberichten wurden mehrere Teilnehmer in gepanzerte Wagen verladen, darunter auch Jugendliche. Ihre weiteren Aufenthaltsorte sind derzeit nicht öffentlich bekannt.
Kommentar des Othala
Gregor Stein selbst erschien später kurz am Einsatzort, bekleidet mit der typischen grauen Uniform seines Dienstes. Auf die Frage eines Reporters, ob es sich hierbei um Terroristen handle, antwortete er lakonisch:
Zitat:„Wenn jemand sich dem Licht der Registrierung entzieht und dabei dunkle Rituale aus fremden Zeiten pflegt, dann ist nicht die Ordnung das Problem, sondern die Verweigerung. Und ich bin kein Freund der Verweigerung.“
Er verschwand, wie üblich, ohne dass jemand gesehen hätte, wie.
Hinweis: Christliche Religionen gelten in Irkanien nicht als registriert. Religiöser Schutz ist in der Verfassung auf Asatru und Shinto begrenzt. Alle weiteren religiösen Vereinigungen müssen staatlich genehmigt werden. Nicht genehmigte Treffen können als ideologische Bedrohung klassifiziert und unter Terrorverdacht gestellt werden
|
|
|
Operation Skeltr |
Geschrieben von: Republikanische Luftwaffe - 17.04.2025, 12:07 - Forum: Militär
- Antworten (1)
|
 |
Ablauf: Operation Skeltr
Ort: Sektor G-09, Testgelände Tarwah Nord
Zeit: 03:45 IZT – wenige Minuten vor Zielüberflug
Funksprüche und Handlung
[03:45:00 IZT] – Kommandoraum, Batteriekommandant Hauptmann Asgard Þjorssonr
"Alle Einheiten auf Bereitschaftsstufe ROT-1. Endgültige Zielbahn bestätigt. Sat kommt über südöstlichen Horizont in T-140 Sekunden. Waffenfreigabe liegt vor."
[03:46:12 IZT] – Schaltzentrum Launcher MTL-RX9 ("Waldspecht-Delta")
"Launcher bereit. Vorinitialisierung abgeschlossen. Zünder auf aktiv. Aufstiegswinkel bestätigt. Tracking-Daten synchronisiert mit IRK-AWACS."
Funk an alle: "Letzter Systemcheck – alle Stationen bestätigen grün!"
[03:46:30 IZT] – Telemetrieoffizier in der Bodenkontrolle
"KommSat-IRK-04 tritt jetzt in primäres Radarbild ein... Signal stabil, Auflösung bei 97 Prozent. Kurs leicht nordwestlich. Bestätigt: Eintritt in Perigäumsphase innerhalb 48 Sekunden."
[03:46:42 IZT] – Batteriekommandant
"Kampfbefehl: Skeltr-Zündung bei T-30 Sekunden. Auf mein Zeichen!"
[03:47:00 IZT] – Countdown beginnt
T-30 Sekunden: Letzte Kontrollrufe durch die Crew.
T-20 Sekunden: Launcher rotiert feinjustiert auf 88,4°, leichte Erschütterung des Trägerspiegels.
T-10 Sekunden: Endgültige Kommandobestätigung.
[03:47:30 IZT] – START!
Die Drakrfeenger 5 zischt mit einem dumpfen, rollenden Knall aus der Startvorrichtung.
Der Steigflug ist fast kerzengerade. In wenigen Sekunden verliert sich die Rakete im Sternenhimmel.
Funk:
"Steigflug stabil! Geschwindigkeit Mach 3... Mach 5... Mach 6... Apogäumphase in 22 Sekunden."
[03:48:05 IZT] – Zielerfassung autonom
Die Rakete aktiviert Eigenlenkung:
Miniaturmotoren justieren Kurs minimal – ein kurzer "Blitz" an Steuertriebwerken ist sichtbar.
Funk, trocken:
"Eigenzündung Drakrfeenger bestätigt. Zielverriegelung aktiv. Countdown: 10... 9... 8..."
[03:48:15 IZT] – Einschlag
In etwa 380km Höhe kollidiert Drakrfeenger 5 mit KommSat-IRK-04.
Am Boden: Nur ein kurzer heller Punkt, fast wie eine Sternschnuppe – dann nichts mehr.
Funk, Telemetrieoffizier:
"Zielkontakt unterbrochen. Keine Primärreflexion. Trümmerwolke erkannt. Einschlagzeitpunkt innerhalb Planungsrahmen."
[03:48:25 IZT] – Bodenreaktion
Im Kommandostand: einige knappe, stumme Nicken.
Der Batteriekommandant greift zum Mikrofon:
"Hier Batteriekommandant Glutring-Zwo an alle – Mission abgeschlossen. Ziel neutralisiert. Operation Skeltr erfolgreich abgeschlossen."
Datenblatt: DRARKFEENGER 5
Systembezeichnung: Mobile Abfang- und Interzeptionsrakete (MAIR)
Klassifikation: LEO-kompatibles Hit-to-Kill-System
Status: Einsatzbereit
Hersteller: Rüstungsverband Ragnarök in Zusammenarbeit mit Kommandoabteilung Stäbe
Erste Indienststellung: 2463 ii
1. Allgemeine Beschreibung
Die Drakrfeenger 5 ist eine hochmoderne, bodengestützte Abfangrakete für die strategische und taktische Abwehr luft- und raumbasierter Ziele. Ihre fortgeschrittene Dual-Zieltechnologie (IRK-AWACS + autonomer Endanflug) ermöglicht präzise kinetische Neutralisation bis in suborbitale Höhen.
2. Technische Daten
Länge - 5,20m
Durchmesser - 420mm
Gewicht - 372kg
Gefechtskopf - Keiner – Kinetische Energie / Hit-to-Kill
Antrieb - Zwei-Stufen-Feststofftriebwerk mit Boostphase
Reichweite (vertikal) - bis 130 km
Einsatzhöhe (effektiv) - 25–420 km (je nach Bahn und Ziel)
Maximale Zielgeschwindigkeit - > 9,0 Mach
Zielerfassung - Vorlauf durch AWACS / Terminal-Aktiv-Radar
Lenkung - Mikro-Jetflossen + Inertialpaket + IR-Korrektur
Steuerung - Vollintegriert mit KAA-Netz und THURISAZ-Nexus
Launcher - MTL-RX9 (mobil) auf Crawler-43P Plattform
|
|
|
PLANUNGSDOKUMENT IRKSTRATKOM 024/2466ii |
Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 17.04.2025, 11:03 - Forum: Kommandoabteilung Stäbe (KAS)
- Keine Antworten
|
 |
Betreff: Simulierter kinetischer Antisatellitenabschuss – "Operation Skeltr"
Kommando: Strategische Waffen / Luftabwehrkommando Ost
Datum: Þorsdaag, 17ter lensmond 2466 ii
Klassifizierung: VERTRAULICH
1. Zielsetzung
Durchführung eines ASAT-Testverfahrens gegen ausgedienten irkanischen Kommunikationssatelliten KommSat-IRK-04. Erprobung von Reichweitenverhalten, Zielerfassung in hoher Perigäumsphase und terminaler Eigenlenkung der Drakrfeenger 5. Bestätigung der Einsatzfähigkeit für LEO-Orbits bis 400 km Höhe.
2. Zielkörper
Bezeichnung: KommSat-IRK-04
Orbit: elliptisch, 382km × 788km
Bahnneigung: 65,1°
Zustand: außer Dienst, nicht manövrierfähig
Überflugfenster Testgelände Tarwah Nord: 03:47–03:50 IZT
3. Waffensystem
Typ: Drakrfeenger 5
Launcher: MTL-RX9 Träger (modifiziert, auf Crawler-43P Plattform)
Lenkung: Dual-Link passiv aktiv, mit IRK-AWACS Unterstützung
Abschusswinkel: 88,4° (Quasi-vertikal)
Zielkorridor: Apogäumphase unter 400 km (t ≈ +47,2 Sek nach Start)
Aufprallgeschwindigkeit: ~7.9 km/s (Relativwert)
Kollisionszeitpunkt: t0 + 82,4 s
4. Ort / Personal
Abschusszone: Sektor G-09, Tarwah Nord
Bodenkommando: 2. Batteriekreis der Luftabwehrlegion „Glutring“
Sicherungsmaßnahmen:
Luftraumsperrung (200 km Radius)
Notfallteam der Naudiz (Sprengmittelsicherung)
Kameradrohnen zur Telemetrie
5. Politischer Rahmen
Eigene Zielplattform → keine Verletzung internationalen Rechts
Vorabkoordinierung mit KAA: Presseline vorbereitet
6. Zitat Alrun Amalbalde (zur internen Motivation beigefügt)
„Waffen, die den Himmel erreichen, sind keine Hybris – sie sind nur der verlängerte Wille der Erde. Wer oben fliegt, soll wissen: Wir sehen ihn.“
|
|
|
|