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  ASHA-PAKT
Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 16.05.2025, 13:03 - Forum: Zentralkommando - Keine Antworten

ASHA-PAKT
Vertrag über strategische Koexistenz, kollektive Selbstbehauptung und dauerhafte Friedenssicherung

Präambel
Die Unterzeichnerstaaten – geeint im Geist gegenseitiger Achtung, im Willen zur Selbstbehauptung und im Glauben an eine Welt jenseits kolonialer Dominanzmodelle – bekräftigen ihren Entschluss, in einer Ordnung zu leben, die auf Gleichgewicht, Würde und strategischer Souveränität beruht. Sie erkennen an, dass dauerhafter Friede nur durch Stärke, Wachsamkeit und gemeinsame Entschlossenheit zu erreichen ist. In diesem Sinne schließen sie den Asha-Pakt.

Artikel 1 – Vorrang der friedlichen Mittel
Alle Konflikte zwischen den Vertragsparteien sowie mit Dritten sind primär durch Dialog, Mediation oder multilaterale Formate zu lösen. Die Drohung mit oder Anwendung von Gewalt widerspricht dem Geist dieses Paktes – es sei denn, sie dient der legitimen Verteidigung gegen äußere Aggression oder subversive Unterwanderung.

Artikel 2 – Innere Widerstandskraft als Pfeiler der Souveränität
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Stärkung ihrer institutionellen, sozialen und technologischen Resilienz. Dazu zählen gemeinsame Ausbildungsprogramme, zivile Vorsorgestrukturen, digitale Schutzsysteme und der Austausch kritischer Infrastrukturtechnologien.

Artikel 3 – Zivile Katastrophenhilfe
Zur Ergänzung ihrer Widerstandskraft koordinieren die Vertragsparteien gemeinsame Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen, Pandemien, großflächigen Stromausfällen und anderen strategischen Versorgungskrisen. Zu diesem Zweck wird ein Asha-Einsatzregister geführt.

Artikel 4 – Militärische Interoperabilität und Verteidigungsbereitschaft
Zur Abschreckung externer Bedrohungen und zur Verteidigung gegen hybride Angriffe entwickeln die Vertragsstaaten eine abgestimmte Militärarchitektur. Diese umfasst:
a) Gemeinsame Manöver und Standardisierung von Einsatzprotokollen
b) Austausch sensibler Verteidigungstechnologien
c) Koordination überregionaler Truppenbewegungen und Basennutzung
d) Einrichtung eines permanenten Lagezentrums ("Asha Command")
e) Gemeinsame Entwicklungsprogramme für Verteidigungs- und Kommunikationstechnologien, insbesondere im Bereich KI, digitaler Wehrtechnik und gesicherter Protokolle

Artikel 5 – Pflicht zur Bedrohungsanalyse und Konsultation
Wird von einer Partei eine Bedrohung ihrer strukturellen Integrität erkannt – militärisch, wirtschaftlich oder ideologisch –, so sind alle Parteien zu sofortigen Konsultationen auf höchster Ebene verpflichtet. Die Bewertung der Bedrohung erfolgt gemeinschaftlich.

Artikel 6 – Strategisches Frühwarnsystem
Zur besseren Erkennung hybrider Gefahren betreiben die Vertragsparteien ein koordiniertes Frühwarnsystem. Dieses aggregiert sicherheitsrelevante Informationen aus den Bereichen Nachrichtendienste, Infrastruktur, Wirtschaft und digitale Sphäre.

Artikel 7 – Automatische Beistandsverpflichtung
Ein bewaffneter oder digitaler Angriff auf eine Vertragspartei gilt als Angriff auf den Pakt. Alle Mitglieder leisten umfassende Unterstützung, auch militärischer Art, soweit erforderlich. Dieser Beistand endet erst, wenn die kollektive Sicherheit und territoriale Integrität wiederhergestellt ist.
Der automatische Beistand wird ausgelöst nach einstimmiger Bedrohungsfeststellung durch den Asha-Rat oder das Asha-Koordinierungszentrum. Eskalationsstufen und Art der Hilfe können durch den Rat präzisiert werden.

Artikel 8 – Definition eines Angriffs
Ein Angriff im Sinne dieses Vertrages liegt unter anderem vor bei:
a) Konventioneller militärischer Aggression gegen Staatsgebiet, diplomatische Vertretungen oder anerkannte Einflusssphären
b) Zerstörung kritischer Infrastrukturen durch Cyberangriffe oder Sabotage
c) Unautorisierter Stationierung fremder Truppen in unmittelbarer Nachbarschaft
d) Anmaßung von Schutzverantwortung ohne Konsens der betroffenen Vertragspartei

Artikel 9 – Verhältnis zu anderen Abkommen
Dieser Vertrag steht über allen bestehenden bilateralen oder multilateralen Verpflichtungen, sofern diese im Widerspruch zu seiner Zielsetzung stehen. Verpflichtungen, die mit den Grundsätzen des Pakts unvereinbar sind, sind innerhalb von zwölf Monaten aufzulösen.

Artikel 10 – Exklusivität und Kompatibilität
Kein Staat darf einem Bündnis oder Vertrag beitreten, der im Widerspruch zu Zielen und Maßnahmen des Asha-Pakts steht. Neue Verpflichtungen gegenüber Dritten sind mit dem Gemeinsamen Rat abzustimmen.

Artikel 11 – Institutionelle Struktur des Pakts
Der Asha-Pakt wird durch einen ständigen Rat (Asha-Rat) verwaltet. Ihm unterstehen:
– Ausschuss für Verteidigung und Sicherheit (AVS)
– Ausschuss für strategische Kommunikation (ASK)
– Ausschuss für zivile Widerstandskraft (AZW)
Die operative Führung liegt beim Asha-Koordinierungszentrum (AKZ) mit wechselndem Vorsitz.
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung oder durch Infrastrukturleistungen nach Rotationsprinzip.

Artikel 12 – Erweiterbarkeit
Eine Erweiterung des Paktes ist möglich, sofern ein Kandidatenstaat die Leitprinzipien anerkennt, insbesondere:
– Respekt vor Souveränität
– Bereitschaft zur kollektiven Selbstverteidigung
Die Aufnahme erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Asha-Rats.

Artikel 13 – Ratifizierung und Inkrafttreten
Der Vertrag tritt nach Ratifizierung durch alle Gründungsmitglieder gemäß ihrer jeweiligen Verfassungsordnungen in Kraft. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden erfolgt bei der Republik Irkanien.

Artikel 14 – Revision und Anpassung
Der Vertrag kann auf Antrag einer Vertragspartei nach Ablauf von zwei Monaten überprüft werden. Grundlage der Überprüfung sind aktuelle geopolitische Entwicklungen und technische Fortschritte.

Artikel 15 – Austritt
Ein Austritt ist frühestens nach drei Monaten durch schriftliche Erklärung möglich. Die Wirksamkeit tritt sechs Monate nach Zugang bei der Depositarmacht ein. Der Austritt entbindet nicht von bis dahin eingegangenen Verpflichtungen. Depositarmacht ist die Futunische Hegemonie.

Artikel 16 – Vertragsverletzungen
Verstößt eine Partei schwerwiegend gegen zentrale Verpflichtungen, kann sie durch einstimmigen Beschluss des Asha-Rats suspendiert werden. Die Suspendierung hebt Rechte und Pflichten temporär auf. Ein Ausschluss ist bei wiederholtem oder absichtlichem Vertragsbruch möglich.

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  Rede Alruns
Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 11.05.2025, 15:47 - Forum: Zentralkommando - Antworten (1)

Es gibt Orte, über die man nicht spricht. Nicht, weil man sie vergessen hat, sondern weil man gelernt hat, mit ihnen zu leben.
Nicht alles bleibt im Kopf. Aber der Körper erinnert sich. Manchmal reicht ein Geräusch. Ein Schritt auf einer Treppe. Und alles friert ein.
Schweigen zerstört mehr als eine Faust. Es gibt Türen, hinter denen niemand bleibt. Und niemand kommt, wenn man gelernt hat, still zu sein.
Das ist keine Ausnahme. Das ist System. Eine Welt, die alles hinnimmt, solange sie sich nicht selbst erklären muss.
Ich habe nicht zugesehen. Ich habe den Punkt gesetzt, an dem Schluss ist.
Wer weiß, wie sich Ohnmacht anfühlt, bleibt nie wieder ohne Werkzeug. Man lernt zu führen. Nicht aus Eitelkeit. Sondern weil man verhindern will, dass es wieder passiert.
Deshalb Kontrolle. Deshalb Regeln. Kein Staat aus Vertrauen. Ein Staat aus Verantwortung.
Wir brauchen keinen schönen Staat. Wir brauchen einen, der funktioniert. Der reagiert, bevor es zu spät ist. Der die Faust schließt, wenn jemand schlägt. Der dazwischengeht, bevor etwas bricht.
Was getan wurde, um Menschen zu schützen, bereue ich nicht. Fehler gab es. Aber ich bin nicht zurückgewichen. Und ich bin nie ausgewichen.
Ich weiß, wie Frieden sich anfühlt. Ich weiß auch, was es kostet, ihn für andere möglich zu machen.
Meine Wahrnehmung ist nicht wie bei anderen. Ich erkenne Muster, lange bevor sie jemand benennt. Was für viele wie Unruhe aussieht, ist für mich schon Strukturversagen.
Und trotzdem stehe ich hier. Nicht für mich. Für etwas, das bleibt. Eine Republik, die nicht aus Träumen gemacht ist, sondern aus Pflicht.
Was ist Irkanien?
Ein Zündsatz. Menschen aus Feuer, nicht aus Lehm. Wenn man uns drängt, brennen wir. Wenn man uns die Luft nimmt, explodieren wir.
Wir sind Reibung. Wir sind Widerstand. Wir sind der Moment, in dem etwas zurückschlägt.
Das ist Freiheit.
Diese Kraft die man nicht unterdrücken kann. Man muss sie lenken. Und freigeben wo sie gebraucht wird.
Glück war nie vorgesehen. Die Vorstellung, dass jemand rettet, hat sich früh erledigt.
Es bleibt, was getan werden muss.
Kommunikation gehört zu meinem Alltag. Zögern nicht.
Das kostet alles.
Nähe. Vertrauen. Zeit. Ruhe.
Das kleine Leben habe ich aufgegeben, damit etwas steht, das nicht fällt.
Liebe erwarte ich nicht. Verständnis auch nicht. Beides ist unwichtig.
Ich mache weiter. Bis es reicht.

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  Eilmeldung – IRK-Net
Geschrieben von: Alrun Amalbalde - 04.05.2025, 22:49 - Forum: Zivilleben - Keine Antworten

"Irgendjemand Bonde" in Naugard verhaftet – Alrun reagiert scharf
Þorsdaag, 4ter Wiidrmond 2466 ii , Genepohl
Ein Verwandter der bekannten Familie Bonde – laut ersten Angaben ein entfernter Cousin namens Hagbart Adelgrimsonr Bonde, geboren 1999, derzeit ohne festen Wohnsitz – wurde heute Morgen auf dem Hauptbahnhof von Neuslowinsk (Naugard) durch naugardische Sicherheitskräfte festgenommen.
Der Vorwurf: Besitz und Weitergabe "revolutionären Materials" – offenbar handelt es sich dabei um eine digitale Abschrift der aam'ne-Doktrin in Verbindung mit Kommentaren über die "Degeneration naugardischer Kastenmoral".
Der Betroffene war auf der Durchreise, sein finaler Zielort laut Fahrkarte: Yarmowitz, ein kleiner Ort nahe der Grenze zu Wakonda.
Die naugardische Behörde äußerte sich bisher nicht offiziell. Irkanien jedoch schon:
Nur zwei Stunden nach Bekanntwerden veröffentlichte Marschallin Alrun Amalbalde ein persönliches Statement über das IRK-Net:

Zitat:"Der Griff nach der Klinge ist kein Verbrechen. Es ist das Recht eines jeden Menschen. Wer die aam'ne-Doktrin fürchtet, fürchtet Selbstverantwortung. Und das wird Naugard sich selbst erklären müssen."
Diplomatische Reaktionen folgen – ein Sprecher der Kommandoabteilung Außenpolitik 2 (Naugard) wurde bereits nach Midgardia beordert. Der Zentralkommando-Kanal 7 sendet stündlich Updates.

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  Feldnotiz: Reise des Hofmarschalls durch Raplakara
Geschrieben von: Kamal Serg - 01.05.2025, 22:33 - Forum: Großsergisches Leben - Keine Antworten

1. Ankunft in Edine
Kamal Serg reiste ohne Eskorte der Garde, nur mit zwei vertrauten Offizieren der Inneren Ordnung. Kein Empfangskomitee, keine Durchsagen. Die Ankunft wurde den lokalen Behörden nicht angekündigt – klassische Anwendung der Prinzipien aus Kırmızı Kitap, Abschnitt VII.
Er erschien unangekündigt im Amt für religiöse Genehmigungen. Dort ließ er sich alle aktuellen Listen über moscheeliche Sonderpredigten der letzten 90 Tage vorlegen – handschriftlich gegengezeichnet. Die Beamten zitterten.
Er stellte keine Fragen, aber markierte mit einem Bleistift leise einige Namen und Adressen. Diese Zettel wurden von einem seiner Begleiter diskret abgenommen.

2. Die Moschee von al-Mu’ayyad
Kamal betrat die Freitagsmoschee kurz vor Sonnenuntergang. Ein stiller Besuch. Kein Gebet, keine Audienz, nur ein kurzer Blick auf die Aushänge: Wer predigt? Welche Sprache? Welche Bilder?
Ein Imam trat an ihn heran, leicht nervös. Kamal neigte den Kopf, hörte zu. Keine Erwiderung. Nur der Satz:
"Siz Allah’ın evidesiniz. Sessizlik daha güçlüdür."
("Ihr seid im Haus Allahs. Schweigen ist mächtiger.")
Dann wandte er sich ab.

3. Afarkent – Verwaltungsarchiv & Polizeiposten
Kamal verbrachte fünf Stunden in einem fensterlosen Raum mit Listen. Schulabbrecher. Sozialhilfeempfänger. Verdachtsfälle von illegalen Versammlungen. Er verband Namen mit Stadtteilen. Nichts wurde kommentiert – aber das Archiv wurde am nächsten Tag auf sein Geheiß hin vollständig reorganisiert.
Später, in einem Polizeiposten, ließ er alle Wachpläne der letzten zehn Nächte auf den Tisch legen. Er verfolgte Bewegungsmuster, nicht um Schuldige zu benennen, sondern um Muster zu verstehen.
Ein junger Polizist sprach ihn versehentlich mit „Bey“ an. Kamal drehte sich um, sah ihn lange an und sagte dann mit ruhiger Stimme:
"Minister genügt. Wir sind keine Herren hier."

4. Das stille Treffen – drei Geistliche in einem Innenhof
In der Nacht ließ er drei einflussreiche religiöse Autoritäten aus Edine zu sich bringen informell, unter vier Augen, im geschlossenen Hof des alten Bezirksgerichts. Keine Aufzeichnung.
Beobachter der Sektion 3 berichten: Es wurde kaum gesprochen. Kamal stellte keine Thesen auf. Er ließ sie reden. Seine einzige Intervention:
"Wer den Namen Allahs nutzt, um Zweifel zu säen, wird ihn eines Tages nicht mehr hören."
Am nächsten Morgen zog sich ein Imam offiziell aus der Öffentlichkeitsarbeit zurück. Zwei andere kehrten zu den klassischen Hadith-Exegesen zurück.

5. Rückfahrt – allein, mit einem Buch
Die Rückreise erfolgte per Zug. Kamal lehnte jede Eskorte ab. Er las die „Hikâyeler-i Ebû'l-Hayr“, eine klassische Sammlung moralischer Fabeln. Ein Beobachter berichtete, er habe bei einer Stelle über einen stummen Richter, der durch Präsenz Urteile fällt, geschmunzelt.

Schlussbewertung der Sektion 3
Kamal hat durch seine Reise keine Antworten gegeben – sondern Fragen geschaffen. Seine kontrollierte Strenge, gepaart mit wortlosem Urteil, zwingt Raplakara zur Selbstprüfung. Er wirkte nicht als Drohung, sondern als Spiegel.
Die Angst vor einem Befehl ist größer, wenn niemand spricht.

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  Geheimdienstberichte
Geschrieben von: Teşkilat-ı Nigehbân-ı Saltanat-ı Bâkiyye - 01.05.2025, 22:16 - Forum: Palast und Regierung - Keine Antworten

KLASSIFIZIERT – NUR FÜR DEN HOF UND DIE HOHE LEITUNG
Teşkilat-ı Nigehbân-ı Saltanat-ı Bâkiyye
Sektion 3 (Innere Loyalität), Abteilung Ibrı
Bericht Nr. 438/RAK-5
Betreff: Unruhen in Raplakara – ideologisch motivierte Auflehnung gegen weibliche Thronfolge
Datum: 5. Cemaziyelahir 1425 / 30. April 2025

1. Lageeinschätzung
In den Bezirken von Ibrı und Afarkent kam es zu mehreren koordinierten Protestaktionen mit eindeutig religiös-ideologischem Hintergrund. Angeführt wurden die Aufmärsche durch örtliche Prediger aus dem Kreis der Tariqat-ı Sıddîqiyye, die sich in den letzten Wochen mehrfach gegen die mutmaßliche Thronfolge von Außenministerin Esra Serg positioniert hatten.
Slogans wie "Tahta kadın oturmaz!" und "Şeriat, şehzade ister – değil prenses!" wurden skandiert. Etwa 3.000 Personen versammelten sich in Ibrı, kleinere Gruppen auch in Edine und Afarkent. Es kam zu keinen Toten oder Schwerverletzten, jedoch wurde die lokale Garnison der Muhafız Kıtası mit Steinen beworfen. Vier Verhaftungen wurden vorgenommen – alle mit Vorstrafen wegen agitatorischer Aktivitäten.

2. Bewertung durch Sektion 3
Ursache: Die Demonstrationen sind nicht spontan, sondern klerikal beeinflusst und stützen sich auf strukturelle Analphabetismusquoten, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und reaktionäre Genderbilder in Raplakara.
Ziel: Delegitimierung der prinzipalen Thronfolge der Ministerin Esra Serg, unter Berufung auf vorgeblich koranisch begründete Herrschaftsvorstellungen.
Risiko: Mittelfristige Radikalisierung, sofern nicht auf symbolischer Ebene gegengesteuert wird. Die Loyalität der Armee (Ordu Raplakara) gilt als fragil, insbesondere im Einflussbereich von Edine.

3. Handlungsempfehlungen

  1. Prinz Kamal sollte binnen sieben Tagen eine Inspektionsreise nach Afarkent und Edine unternehmen, um Führungsstärke und imperiale Geschlossenheit zu demonstrieren.
  2. Eine öffentliche Bekräftigung der Geschlechterneutralität der Thronfolge durch den Malik ist nicht ratsam – lieber ein Auftritt Esras bei einem kulturellen Anlass in Jerkara oder Kaltkara.
  3. Civan Akdemir wird gebeten, die Hofetikette für offizielle Zeremonien anzupassen, sodass Esra als mögliche Nachfolgerin subtil höher positioniert wird – etwa durch Sitzordnung und Rangabzeichen.
  4. Es wird empfohlen, Fatima Serg eine private Audienz mit führenden Geistlichen Raplakaras zu ermöglichen – ihr Einfluss ist größer, als öffentlich sichtbar.
4. Zusatz: Psychologische Bewertung
Esra Serg zeigt keine Anzeichen von Destabilisierung, sondern vielmehr strategische Fokussierung und kontrollierte Reaktion. Ihre mediale Formulierung in Yalnızkent („Mehr Töchter als Throne“) wurde innerhalb von 48 Stunden in 61 Sprachen übersetzt und in drei diplomatischen Kanälen zitiert.
Kamal Serg hingegen wirkt unter Druck – interne Beobachter berichten von Schlaflosigkeit und übermäßigem Fokus auf Routinekontrollen. Eine Intervention der Sektion 2 (medizinisch-psychologische Betreuung) wird erwogen.

Anlage:
– Fotoanalyse der Protestbanner
– Tonmitschnitt der Predigt in Ibrı
– interne Einschätzung aus Sektion 6 (Auslandsreaktion)

Ende des Berichts
Übersetzt und verschlüsselt am 30. April, 23:17 Uhr

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  Demonstrationen in Genepohl
Geschrieben von: Nornen - 27.04.2025, 20:06 - Forum: Zivilleben - Keine Antworten

Am frühen Vormittag versammelten sich Zehntausende auf dem großen Platz im Herzen von Genepohl. Die Demo war spontan entstanden, getragen von Studierenden, jungen Arbeitern, Lehrern und Technikspezialisten. Schilder ragten in den Himmel: „Mut zur Freiheit“, „aam'ne – für alle“, „Bürgerrechte leben, nicht verwalten“. Die Stimmung war energiegeladen, aber diszipliniert – typisch irkanisch. Kleine Reden ertönten von mobilen Bühnen, überall formten sich Kreise engagierter Gespräche.
Gegen Mittag erschienen am Rand des Platzes Gegendemonstranten. Eindeutig organisiert, oft älter, häufig Veteranen oder Angehörige traditionsreicher Klans. Ihre Schilder forderten: „Ordnung schützt die Freiheit“, „Disziplin ist Zukunft“, „aam'ne heißt Verantwortung“. Ihre Reihen standen straff, ruhig, in stillem Kontrast zur vibrierenden Energie der ersten Menge.
Naudiz-Einheiten postierten sich sichtbar, aber zurückhaltend. Über Lautsprecher wiederholten sie nüchtern, dass beide Versammlungen im Rahmen der neuen Bürgerrechte stattfinden dürften – solange Ruhe und Ordnung bewahrt blieben.
Stundenlang standen sich beide Seiten gegenüber. Worte blieben friedlich, doch die Luft vibrierte vor gespannter Erwartung. Jeder auf dem Platz wusste: Dies war mehr als eine Demo. Es war der erste Pulsschlag einer neuen Epoche.

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  Standardvertrag
Geschrieben von: Oskar Kerkbrenr - 27.04.2025, 11:32 - Forum: Kommandoabteilung Außenpolitik (KAA) - Keine Antworten

Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und die Grundlagen der Zusammenarbeit

Präambel
Die Hohen Vertragsparteien,
in dem Bestreben, friedliche und freundschaftliche Beziehungen zu fördern,
in Anerkennung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität des jeweils anderen,
geleitet vom Grundsatz der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts,
haben folgendes vereinbart:

Artikel 1 – Gegenseitige Anerkennung
Die Vertragsparteien erkennen einander als souveräne und unabhängige Staaten an.
Sie bestätigen die bestehende Staatsform, die territoriale Integrität und die völkerrechtliche Identität des jeweils anderen.

Artikel 2 – Prinzip der Nichteinmischung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nicht in die inneren oder äußeren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.
Dies gilt insbesondere für Fragen der politischen Ordnung, der Sicherheitsarchitektur und der gesellschaftlichen Entwicklung.

Artikel 3 – Bestehende Grenzen
Die Vertragsparteien bestätigen die bestehenden Grenzen als verbindlich und verpflichten sich, territoriale Streitfragen ausschließlich auf friedlichem Wege zu lösen.

Artikel 4 – Diplomatische Beziehungen
(1) Die Vertragsparteien nehmen diplomatische Beziehungen auf oder bestätigen deren Fortbestand.
(2) Die Rechte, Privilegien und Immunitäten diplomatischer und konsularischer Vertreter richten sich nach den anerkannten Regeln des Völkerrechts.
(3) Jede Vertragspartei sichert der anderen den Schutz ihrer diplomatischen und konsularischen Vertretungen zu.

Artikel 5 – Grundlagen der Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien streben an, auf den Gebieten Wirtschaft, Handel, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Gesundheit und Katastrophenschutz zusammenzuarbeiten.
Spezifische Abkommen hierzu können durch gesonderte Verträge abgeschlossen werden.

Artikel 6 – Streitbeilegung
Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrags ergeben, werden ausschließlich auf friedlichem Wege durch Verhandlungen oder durch einvernehmliche Vermittlungsverfahren beigelegt.

Artikel 7 – Weiterführende Vereinbarungen
Dieser Vertrag bildet die Grundlage für weiterführende bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen den Vertragsparteien.

Artikel 8 – Änderung und Kündigung
(1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und treten nach Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
(2) Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.
(3) Im Falle der Kündigung bleiben Verpflichtungen aus bestehenden spezifischen Abkommen davon unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Artikel 9 – Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Geschehen zu [Ort], am [Datum], in zwei Urschriften, jede in gleicher Gültigkeit.
Für [Staat A]:
[Unterschrift]
Für [Staat B]:
[Unterschrift]

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  Arentische Kirche
Geschrieben von: Wilhelm Kraft - 26.04.2025, 18:50 - Forum: Arentische Kirche - Keine Antworten

[Bild: RP89y-87.jpg]

Im Herzen der Stadt, zwischen glänzenden Türmen und alten Gassen, fand heute die feierliche Übergabe eines historischen Gebäudes an das neu gegründete Exarchat Irkanien statt. Der ehemalige Shinto-Tempel, kunstvoll restauriert und nun von einem schlichten Kreuz gekrönt, wird der Sitz des künftigen Exarchen.
Wilhelm Kraft, Minister für Kultur der Freien Irkanischen Republik, übergab das Gebäude in einer schlichten Zeremonie. In seiner kurzen Ansprache sagte er:

"Dieses Haus wurde einst erbaut, um dem Geist der Gemeinschaft einen Raum zu geben. Heute übergeben wir es einer neuen Gemeinschaft, die sich, wie Irkanien selbst, der Achtung des Menschen und der Würde des Glaubens verschrieben hat. Möge dieser Ort weiterhin ein Heim für das Heilige bleiben."

Ein kleiner Kreis geladener Gäste, darunter Vertreter der Arentischn Kirche und der Stadtverwaltung Genepohls, wohnte der Übergabe bei. Die schlichte, würdevolle Atmosphäre spiegelte die stille Kraft wider, die das Gebäude seit Generationen bewahrt.
Die Renovierungsarbeiten wurden abgeschlossen, ohne die traditionelle Architektur zu verfälschen. Der Tempel bleibt somit ein sichtbares Zeichen des Respekts vor der Geschichte Irkaniens – und zugleich ein Symbol für neues Leben.

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  Islamische Feiertage
Geschrieben von: Esra Serg - 25.04.2025, 23:20 - Forum: Großsergisches Leben - Keine Antworten

Ramadanbeginn: Sonntag, 2. März 2025
Laylat al-Qadr (Nacht der Bestimmung): In der Nacht auf Mittwoch, 26. März 2025 (ungefähr, variiert je nach Land und Sichtung)
Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens): Dienstag, 1. April 2025 (bis Donnerstag, 3. April 2025)
Arafat-Tag: Donnerstag, 5. Juni 2025
Eid al-Adha (Opferfest): Freitag, 6. Juni 2025 (bis Sonntag, 8. Juni 2025)
Islamisches Neujahr (1. Muharram 1447): Sonntag, 29. Juni 2025
Ashura (10. Muharram 1447): Dienstag, 8. Juli 2025
Mawlid an-Nabi (Geburtstag des Propheten): Samstag, 4. Oktober 2025



Lailat al-Miraj (Nachtreise des Propheten, 27. Rajab):
Mittwoch, 21. Januar 2026
Lailat al-Bara'ah (Nacht der Vergebung, 15. Sha'ban):
Freitag, 20. Februar 2026
Ramadanbeginn: Samstag, 21. Februar 2026
Laylat al-Qadr (Nacht der Bestimmung):
Mittwoch, 18. März 2026 (ungefähr)
Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens): Samstag, 22. März 2026
Arafat-Tag: Sonntag, 31. Mai 2026
Eid al-Adha (Opferfest): Montag, 1. Juni 2026
Islamisches Neujahr 1448: Donnerstag, 18. Juni 2026

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  Neue Gesetze für uns
Geschrieben von: Sigmund Bonde - 25.04.2025, 22:27 - Forum: Die Bondes - Antworten (7)

Ich sag's einfach, wie es ist: Jetzt weiß man, woran man ist. Keine Tricks mehr, kein „das war aber nicht genehmigt“-Gerede im Nachhinein. Ich hab das neue Gesetz gelesen, zumindest das, was ich verstehen konnte. Es reicht mir. Solange ich arbeiten, leben und ruhig grillen kann, ist alles gut. Dass sie jetzt noch Verschlüsselung vorschreiben, find ich besonders klug.

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