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Sozialgesetze Irkaniens

I) Das Sozialgesetz regelt die Unterstützung bedürftiger.

II) Leistungen
a) Bedürftige erhalten eine Wohnung und 2000 IRT unterstützend.
b) Betreffende Wohnungen haben eine Mindestgröße von 20 m² jedoch maximal 28m² pro Person und 12 m² pro Kind.

III) Anspruch auf Unterstützung
a) Anspruch erhält man als Vollwaise ohne Verwandte des ersten Grades wenn man das 25 Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat
1. Minderjährige Waisen erhalten kostenfrei einen Platz in einem Waisenhaus sowie freie Schulbildung
b) Anspruch erhält man als Kriegsinvalide, wenn man aufgrund eines Kriegseinsatzes dauerhaft körperlich geschädigt ist. (ab 10% Schädigung)
1. Firmen die einen geschädigten beschäftigen erhalten Fördermittel aus der Staatskasse je nach Schweregrad des Geschädigten