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Naturschutzgesetz und die Stellung von Menschenaffen

§1 Umweltverschmutzung wird mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

§2 Verschwendung von Rohstoffen wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.

§3 Verschwendung von Nahrungsmitteln wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

§4 Verschwendung von Leben wird mit einer Geldstrafe der mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahre geahndet.

§5 Wer Tiere in Käfigen oder beengten Räumlichkeiten hält die nicht artgerecht sind wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Menschenaffen
a) Wer Menschenaffen einsperrt wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
b) Wer Menschenaffen foltert oder anderweitig verletzt ohne in Notwehr zu handeln wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
c) Wer einen Menschenaffen tötet ohne aus Notwehr zu handeln wird mit bis zu acht Jahren Haft bestraft.