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Naturschutzgesetz und die Stellung von Menschenaffen §1 Umweltverschmutzung wird mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. §2 Verschwendung von Rohstoffen wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. §3 Verschwendung von Nahrungsmitteln wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. §4 Verschwendung von Leben wird mit einer Geldstrafe der mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahre geahndet. §5 Wer Tiere in Käfigen oder beengten Räumlichkeiten hält die nicht artgerecht sind wird mit einer Geldstrafe bestraft. Menschenaffen |
Alle inhalte sind fiktiv, Teil der Simulation "Irkanien" und existieren ausschließlich im Internet |