Internetpräsenz der Freien Irkanischen Republik

Grundlagenabkommen zwischen dem Irkanischen Reich und der United Republic of Aurora

Artikel 1
Die United Republic of Aurora (Aurora) und das Irkanische Reich (Irkanien) erkennen sich gegenseitig de jure als souveräne Nationen mit allen territorialen und juristischen Privilegien, samt den damit verbundenen Rechten an. Aurora und Irkanien erkennen und respektieren die territoriale Integrität des jeweiligen Landes und gegebenfalls der von ihm abhängigen Gebiete. Weiterhin wird beiderseitig der Anspruch auf Territorien des jeweils anderen Vertragspartners ad Acta gelegt.


Artikel 2
Aurora und Irkanien vereinbaren regelmäßige Konsultationen bezüglich politischer Fragen von gemeinsamen Interesse.

Artikel 3
Der kulturelle und wirtschaftliche Austausch zwischen beiden Staaten ist, mit Ausnahme der üblichen Gepflogenheiten, unbegrenzt.