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Grundlagenvertrag zwischen dem Schahtum Futuna und dem Irkanischen Reich nunmehr Grundlagenvertrag zwischen dem Schahtum Futuna und der Freien Irkanischen Republik
Präambel: Gewillt zur friedlichen Koexistenz und bestärkt durch den Willen ihrer Völker geben sich die unterzeichnenden Staaten folgenden Vertrag: Artikel I - Grundsätzliches 1. Das Schahtum Futuna und das Irkanische Reich erkennen sich gegenseitig als souverän an.
1. Die Beziehung zwischen den beiden Staaten wird als mindestens neutral angesehen.
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur friedlichen diplomatischen Lösungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten.
1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. |
Alle inhalte sind fiktiv, Teil der Simulation "Irkanien" und existieren ausschließlich im Internet |