04.04.2025, 11:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.04.2025, 11:57 von Solveig Iason.)
Richtlinie KAB-01/2466ii
Betreff: Nationaler Bildungsplan Irkaniens – Klassen 1 bis 13
Gültig ab: Þorsdaag 1ter wiidrmond 2466 ii (01.05.2025)
Ausgestellt durch: Kommandoabteilung Bildungswesen (KAB), Khrukan Solveig Iason
Präambel
Gemäß der geltenden Schulpflichtgesetze (vgl. Abschnitt Bildungspflicht, Gesetzessammlung 2465 ii) und auf Anweisung des Zentralkommandos erlässt die Kommandoabteilung Bildungswesen (KAB) folgenden national einheitlichen Bildungsplan für alle öffentlichen und konzerngebundenen Bildungseinrichtungen Irkaniens. Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung einer disziplinierten, gebildeten und technologisch kompetenten Bevölkerung, die die Werte der Republik verkörpert und ihre Verteidigungsfähigkeit stärkt.
1. Allgemeine Struktur
Die Schulzeit umfasst 13 Klassenstufen.
Schulbeginn ist mit dem 6. Lebensjahr, Abschluss regulär mit dem 19. Lebensjahr.
Der Bildungsdienst im Anschluss (Nationaler Dienst) ist verpflichtend.
2. Wöchentliche Unterrichtszeit
Klassen 1–2: 17–19 Stunden/Woche
Klassen 3–5: 22–32 Stunden/Woche
Klassen 6–7: 34–35 Stunden/Woche
Klassen 8–13: 36 Stunden/Woche
3. Unterrichtsfächer (verpflichtend für alle Schüler):
Irkisch: Sprachbeherrschung, Literatur, Schriftkunde (Futhark), Dialekte
Fremdsprache(n): Englisch, je nach Region zusätzlich Futunisch, Nogsk oder Shinto-Dialekt
Mathematik: Arithmetik, Algebra, Geometrie, Statistik
Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik, praktische Laborarbeit
Technik & Informatik: Grundlagen der Mikroelektronik, Datenverarbeitung, IRK-Net
Sport & Nahkampf: Ausdauer, Irkanisches Ju-Jutzu, Disziplintraining
Staatskunde & Geschichte: Geschichte Irkaniens, Staatsaufbau, Verfassungsentwicklung
Religion & Ethik: Philosophie, Asatru, Shinto, ethische Dilemmata
Kunst & Kulturkunde: Musik, bildende Kunst, Architektur, Bühnenarbeit (bis Klasse 10)
Klan- & Gesellschaftskunde: Rollenverständnis, Ehrenkodizes, soziale Verantwortung
Geographie: Landes- und Weltkunde, Klima, Ressourcen, geopolitische Zusammenhänge
Haushaltslehre: Ernährung, Hygiene, Ökologie, haushaltspraktische Fähigkeiten (bis Klasse 9)
Militärische Grundausbildung: ab Klasse 11, mit Abschlussprüfung in taktischem Denken, Waffenhandhabung und Kartenkunde
4. Prüfung und Aufstieg
Zwischenprüfungen ab Klasse 3
Übergangsprüfung Klasse 6 → 7
Abschlussprüfung Klasse 10 (Mittlerer Bildungsweg)
Staatsprüfung Klasse 13 (Zugang zu Hochschulen oder militärischer Offizierslaufbahn)
5. Feiertage und Ferienregelung
Schuljahr beginnt am 1. Nebelung
Offizielle Feiertage mit Unterrichtsfreistellung:
Samhain (Neujahr)
Beltane (30. April)
Lichtfest (Sommersonnenwende)
Julfest (Wintersonnenwende)
Ferienregelung: Vier Ferienblöcke à 2 Wochen nach Samhain, Beltane, Lichtfest und Julfest.
6. Umsetzung und Kontrolle
Die Umsetzung dieser Richtlinie wird durch regionale Bildungsprätoren überwacht.
Abweichungen sind nur mit Genehmigung der KAB möglich.
Verstöße gelten als Pflichtverletzung gemäß Abschnitt IV des Schulgesetzes.
7. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Bildungseinrichtungen der Freien Irkanischen Republik verbindlich. Anpassungen erfolgen ausschließlich auf Anweisung des Zentralkommandos oder auf Vorschlag der KAB nach Evaluierung.
Für die Republik.
Solveig Iason
Khrukan der Kommandoabteilung Bildungswesen
Zentralkommando Irkania
Betreff: Nationaler Bildungsplan Irkaniens – Klassen 1 bis 13
Gültig ab: Þorsdaag 1ter wiidrmond 2466 ii (01.05.2025)
Ausgestellt durch: Kommandoabteilung Bildungswesen (KAB), Khrukan Solveig Iason
Präambel
Gemäß der geltenden Schulpflichtgesetze (vgl. Abschnitt Bildungspflicht, Gesetzessammlung 2465 ii) und auf Anweisung des Zentralkommandos erlässt die Kommandoabteilung Bildungswesen (KAB) folgenden national einheitlichen Bildungsplan für alle öffentlichen und konzerngebundenen Bildungseinrichtungen Irkaniens. Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung einer disziplinierten, gebildeten und technologisch kompetenten Bevölkerung, die die Werte der Republik verkörpert und ihre Verteidigungsfähigkeit stärkt.
1. Allgemeine Struktur
Die Schulzeit umfasst 13 Klassenstufen.
Schulbeginn ist mit dem 6. Lebensjahr, Abschluss regulär mit dem 19. Lebensjahr.
Der Bildungsdienst im Anschluss (Nationaler Dienst) ist verpflichtend.
2. Wöchentliche Unterrichtszeit
Klassen 1–2: 17–19 Stunden/Woche
Klassen 3–5: 22–32 Stunden/Woche
Klassen 6–7: 34–35 Stunden/Woche
Klassen 8–13: 36 Stunden/Woche
3. Unterrichtsfächer (verpflichtend für alle Schüler):
Irkisch: Sprachbeherrschung, Literatur, Schriftkunde (Futhark), Dialekte
Fremdsprache(n): Englisch, je nach Region zusätzlich Futunisch, Nogsk oder Shinto-Dialekt
Mathematik: Arithmetik, Algebra, Geometrie, Statistik
Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik, praktische Laborarbeit
Technik & Informatik: Grundlagen der Mikroelektronik, Datenverarbeitung, IRK-Net
Sport & Nahkampf: Ausdauer, Irkanisches Ju-Jutzu, Disziplintraining
Staatskunde & Geschichte: Geschichte Irkaniens, Staatsaufbau, Verfassungsentwicklung
Religion & Ethik: Philosophie, Asatru, Shinto, ethische Dilemmata
Kunst & Kulturkunde: Musik, bildende Kunst, Architektur, Bühnenarbeit (bis Klasse 10)
Klan- & Gesellschaftskunde: Rollenverständnis, Ehrenkodizes, soziale Verantwortung
Geographie: Landes- und Weltkunde, Klima, Ressourcen, geopolitische Zusammenhänge
Haushaltslehre: Ernährung, Hygiene, Ökologie, haushaltspraktische Fähigkeiten (bis Klasse 9)
Militärische Grundausbildung: ab Klasse 11, mit Abschlussprüfung in taktischem Denken, Waffenhandhabung und Kartenkunde
4. Prüfung und Aufstieg
Zwischenprüfungen ab Klasse 3
Übergangsprüfung Klasse 6 → 7
Abschlussprüfung Klasse 10 (Mittlerer Bildungsweg)
Staatsprüfung Klasse 13 (Zugang zu Hochschulen oder militärischer Offizierslaufbahn)
5. Feiertage und Ferienregelung
Schuljahr beginnt am 1. Nebelung
Offizielle Feiertage mit Unterrichtsfreistellung:
Samhain (Neujahr)
Beltane (30. April)
Lichtfest (Sommersonnenwende)
Julfest (Wintersonnenwende)
Ferienregelung: Vier Ferienblöcke à 2 Wochen nach Samhain, Beltane, Lichtfest und Julfest.
6. Umsetzung und Kontrolle
Die Umsetzung dieser Richtlinie wird durch regionale Bildungsprätoren überwacht.
Abweichungen sind nur mit Genehmigung der KAB möglich.
Verstöße gelten als Pflichtverletzung gemäß Abschnitt IV des Schulgesetzes.
7. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Bildungseinrichtungen der Freien Irkanischen Republik verbindlich. Anpassungen erfolgen ausschließlich auf Anweisung des Zentralkommandos oder auf Vorschlag der KAB nach Evaluierung.
Für die Republik.
Solveig Iason
Khrukan der Kommandoabteilung Bildungswesen
Zentralkommando Irkania
Khrukan der Kommandoabteilung Bildungswesen
"Bildung ist der Samen, aus dem die Zukunft unseres Volkes wächst."
"Bildung ist der Samen, aus dem die Zukunft unseres Volkes wächst."