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Richtlinie KAB-01/2466ii - Solveig Iason - 04.04.2025 Richtlinie KAB-01/2466ii Betreff: Nationaler Bildungsplan Irkaniens – Klassen 1 bis 13 Gültig ab: Þorsdaag 1ter wiidrmond 2466 ii (01.05.2025) Ausgestellt durch: Kommandoabteilung Bildungswesen (KAB), Khrukan Solveig Iason Präambel Gemäß der geltenden Schulpflichtgesetze (vgl. Abschnitt Bildungspflicht, Gesetzessammlung 2465 ii) und auf Anweisung des Zentralkommandos erlässt die Kommandoabteilung Bildungswesen (KAB) folgenden national einheitlichen Bildungsplan für alle öffentlichen und konzerngebundenen Bildungseinrichtungen Irkaniens. Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung einer disziplinierten, gebildeten und technologisch kompetenten Bevölkerung, die die Werte der Republik verkörpert und ihre Verteidigungsfähigkeit stärkt. 1. Allgemeine Struktur Die Schulzeit umfasst 13 Klassenstufen. Schulbeginn ist mit dem 6. Lebensjahr, Abschluss regulär mit dem 19. Lebensjahr. Der Bildungsdienst im Anschluss (Nationaler Dienst) ist verpflichtend. 2. Wöchentliche Unterrichtszeit Klassen 1–2: 17–19 Stunden/Woche Klassen 3–5: 22–32 Stunden/Woche Klassen 6–7: 34–35 Stunden/Woche Klassen 8–13: 36 Stunden/Woche 3. Unterrichtsfächer (verpflichtend für alle Schüler): Irkisch: Sprachbeherrschung, Literatur, Schriftkunde (Futhark), Dialekte Fremdsprache(n): Englisch, je nach Region zusätzlich Futunisch, Nogsk oder Shinto-Dialekt Mathematik: Arithmetik, Algebra, Geometrie, Statistik Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik, praktische Laborarbeit Technik & Informatik: Grundlagen der Mikroelektronik, Datenverarbeitung, IRK-Net Sport & Nahkampf: Ausdauer, Irkanisches Ju-Jutzu, Disziplintraining Staatskunde & Geschichte: Geschichte Irkaniens, Staatsaufbau, Verfassungsentwicklung Religion & Ethik: Philosophie, Asatru, Shinto, ethische Dilemmata Kunst & Kulturkunde: Musik, bildende Kunst, Architektur, Bühnenarbeit (bis Klasse 10) Klan- & Gesellschaftskunde: Rollenverständnis, Ehrenkodizes, soziale Verantwortung Geographie: Landes- und Weltkunde, Klima, Ressourcen, geopolitische Zusammenhänge Haushaltslehre: Ernährung, Hygiene, Ökologie, haushaltspraktische Fähigkeiten (bis Klasse 9) Militärische Grundausbildung: ab Klasse 11, mit Abschlussprüfung in taktischem Denken, Waffenhandhabung und Kartenkunde 4. Prüfung und Aufstieg Zwischenprüfungen ab Klasse 3 Übergangsprüfung Klasse 6 → 7 Abschlussprüfung Klasse 10 (Mittlerer Bildungsweg) Staatsprüfung Klasse 13 (Zugang zu Hochschulen oder militärischer Offizierslaufbahn) 5. Feiertage und Ferienregelung Schuljahr beginnt am 1. Nebelung Offizielle Feiertage mit Unterrichtsfreistellung: Samhain (Neujahr) Beltane (30. April) Lichtfest (Sommersonnenwende) Julfest (Wintersonnenwende) Ferienregelung: Vier Ferienblöcke à 2 Wochen nach Samhain, Beltane, Lichtfest und Julfest. 6. Umsetzung und Kontrolle Die Umsetzung dieser Richtlinie wird durch regionale Bildungsprätoren überwacht. Abweichungen sind nur mit Genehmigung der KAB möglich. Verstöße gelten als Pflichtverletzung gemäß Abschnitt IV des Schulgesetzes. 7. Schlussbestimmungen Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Bildungseinrichtungen der Freien Irkanischen Republik verbindlich. Anpassungen erfolgen ausschließlich auf Anweisung des Zentralkommandos oder auf Vorschlag der KAB nach Evaluierung. Für die Republik. Solveig Iason Khrukan der Kommandoabteilung Bildungswesen Zentralkommando Irkania RE: Richtlinie KAB-01/2466ii - Solveig Iason - 04.04.2025
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