Das Recht auf Asyl
#2
Wir müssen das Gesetz doch ändern, das alte ist gefühlt tausend Jahre alt.

'''Gesetz über Asyl und Schutzverleihung in der Freien Irkanischen Republik (Asylgesetz – AsylG)'''
§ 1 – Ziel und Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen, Verfahren und Rechtsfolgen der Asylgewährung in der Freien Irkanischen Republik.
(2) Es schützt Personen, die individuell verfolgt werden aufgrund ihrer Existenz, Identität oder Überzeugung, und klärt, unter welchen Umständen Schutz zu verweigern ist.
§ 2 – Voraussetzungen für Asyl
(1) Anspruch auf Asyl hat, wer im Herkunftsstaat tatsächlicher Verfolgung ausgesetzt ist aufgrund von:
a) biologischem oder sozialem Geschlecht,
b) geschlechtlicher Identität oder Orientierung,
c) religiöser Überzeugung (insbesondere Asatru oder Shinto),
d) öffentlicher Sichtbarkeit oder Repräsentation einer geschützten Minderheit.
(2) Kein Asyl wird gewährt bei:
a) bloßer wirtschaftlicher Notlage ohne individuelle Verfolgung,
b) allgemeiner Armut, Arbeitslosigkeit oder Umweltkatastrophen,
c) fehlender Bereitschaft zur aktiven Teilhabe und Verantwortungsübernahme.
§ 3 – Antragstellung
(1) Der Antrag ist schriftlich oder digital bei der Außenadministration oder einer autorisierten Vertretung einzureichen.
(2) Folgende Angaben sind erforderlich:
a) Identitätsdaten,
b) Herkunftsstaat und Einreisedatum,
c) Gründe für die Asylsuche mit Nachweisen oder glaubhafter Darlegung,
d) Selbstauskunft zur Bereitschaft zur Integration, insbesondere Sprach- und Arbeitsbereitschaft.
§ 4 – Verfahren und Zuständigkeiten
(1) Die Außenadministration entscheidet über den Antrag binnen 60 Tagen.
(2) Die Innenadministration kann im Einzelfall Einspruch erheben oder Auflagen festlegen.
(3) Eine digitale Entscheidungsunterstützung durch semantische KI-Systeme kann herangezogen werden.
(4) Gegen ablehnende Bescheide kann binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
§ 5 – Rechtsstellung anerkannter Schutzberechtigter
Anerkannte Schutzberechtigte erhalten für die Dauer des Schutzstatus:
a) Wohnrecht auf dem Staatsgebiet,
b) eingeschränkte Erwerbsberechtigung bis 20 Wochenstunden,
c) Recht auf kultische oder zivile Eheschließung,
d) Zugang zu einem Asylantenthing mit Vertretungsrechten,
e) Unterkunft im staatlichen Wohnsystem oder Zuschuss bei privater Unterkunft,
f) monatliche Grundzuwendung von 800 IRT sowie Sachmittel.
§ 6 – Pflichten von Schutzberechtigten
(1) Schutzberechtigte sind verpflichtet:
a) sich monatlich bei einer Dienststelle der Innenadministration zu melden,
b) grundlegende Sprachkenntnisse in Irkisch nachzuweisen (Stufe A2 nach 6 Monaten),
c) bei Anforderung durch staatliche Stellen gemeinnützige Hilfsdienste zu leisten, vergütet mit 20 IRT/h,
d) an Integrations- und Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.
§ 7 – Aberkennung und Folgen von Pflichtverstößen
(1) Bei vorsätzlicher Täuschung, Pflichtverweigerung oder erheblicher Straffälligkeit kann der Schutzstatus ausgesetzt oder aberkannt werden.
(2) Die Aberkennung erfolgt durch die Innenadministration mit Zustimmung der Rechtsabteilung des Zentralkommandos.
(3) Rückführung in den Herkunftsstaat oder Übergabe an Drittstaaten ist zulässig, sofern keine akute Gefährdung besteht.
§ 8 – Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz ersetzt alle früheren Regelungen zum Asylwesen.
(2) Es tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
(3) Die Umsetzung erfolgt durch die Außen- und Innenadministration in Zusammenarbeit mit dem Systemidentifikationsregister (SIN) und der KI-basierten Entscheidungsplattform der Republik.
Khrukan der Kommandoabteilung Propaganda und Agitation
Befehlshaber der Truppen „Küste“ und „Frisialand“
"Es sind nicht die Waffen, die Schlachten entscheiden, sondern die Überzeugungen, die in den Herzen getragen werden. Wenn wir an unsere Mission glauben, wenn wir unsere Wahrheit zur Fackel machen, die die Dunkelheit durchdringt, dann gibt es nichts, was uns aufhalten kann. Ein geeintes Volk, geführt von der Macht der Idee, ist die stärkste Waffe, die diese Welt je gesehen hat."
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Das Recht auf Asyl - von Wolfram Lande - 15.04.2025, 16:35
RE: Das Recht auf Asyl - von Wolfram Lande - 15.04.2025, 16:56
RE: Das Recht auf Asyl - von Alrun Amalbalde - 15.04.2025, 16:56

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