Flottenbewegung
#1
Irkania, 25. Wiidrmond 2466 ii
Im 2466. Jahr der Landnahme, am Rande eines müden Archipels, erhebt sich das Eisen. Zwei Trägerkampfgruppen – nicht als Maschinenkolonnen, sondern als schwimmende Eidinschriften – verlassen die schlafenden Docks. Ihr Ziel ist Futuna. Ihr Auftrag ist Nähe. Ihre Natur ist Bindung durch Stahl und Ehre.
Diese Bewegung trägt keinen Namen der Diplomatie. Sie ist kein Signal an die Welt. Sie ist eine Handlung für Futuna allein.

Zwei Trägerkampfgruppen der Freien Irkanischen Republik haben heute den Marschbefehl erhalten. Zielgebiet ist der westliche Asurik-Ozean im direkten Operationsumfeld des futunischen Einflussraums.
Diese Maßnahme ist kein Alarm. Kein Appell. Kein Affekt.
Sie ist eine logische Konsequenz aus Geografie, Verpflichtung und der unzureichenden Zuverlässigkeit internationaler Strukturen.
Futuna ist ein strategischer Fixpunkt. Wo es Stabilität braucht, entsteht unser Radius. Wo Raum entsteht, sichern wir ihn.
Eine Esche weiß ich, heißt Yggdrasil,
den hohen Baum mit heiligem Wasser besprengt;
von ihm fällt Tau in die Täler nieder,
immergrün steht er am Urdbrunnen.

Völuspá, Die Edda

Das Schicksal ist ein Netz, gewoben von Urd, Verdandi und Skuld – unausweichlich, unergründlich, und doch voller Möglichkeiten.
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#2
Am frühen Morgen des freyrdaag, 25ter heuet 2466 ii, hat der Trägerverband Nanauatzin mit Begleitkräften planmäßig den Hochsicherheitshafen von Pormorya verlassen. Die Einheit operiert unter Einsatzbefehl 702/11-b und wird im Operationsraum westlich des Kaiserreichs Nordhanar Stellung beziehen.

Einsatzgruppe „Brakzet“ umfasst:
– Flugzeugträger Nanauatzin (Klasse Nanauatzin)
– Vier Zerstörer 2× Klasse Sigfried,  2× Klasse Genepohl
– Drei Fregatten (3× Frisa)
– Eine Versorgungseinheit Klasse Þjálfi)
– Ein NU-Boot (Hrimnir)

Zweck der Verlegung:
— Verstärkung regionaler Präsenz
— Koordination mit nordhanarischer Marineführung
— Trainings- und Unterstützungsoperationen
— Gewährleistung offener Handelsrouten
Die Mission erfolgt auf Einladung befreundeter Kräfte, rein präventiv und mit klar definiertem Mandat. Die Republik schützt, was sie achtet – und achtet, was sie schützt.
Die Marine der Freien Irkanischen Republik
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