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    NaTar (Nationaler Arbeitsdienst)


    Nationaler Arbeitsdienst kurz: NatAr

    1. Alle in einem Jahr wehrdienstfähig werdenden Männer und Frauen welche nicht mehr im Militär als Wehrdienstler untergebracht werden können werden dem NatAr zugeordnet.

    2. Gehalt
    a) Sie erhalten ein Gehalt von 1000 IRT im ersten Monat
    b) Sie erhalten ein Gehalt von 1100 IRT im zweiten bis sechstem Monat
    c) Sie erhalten ein Gehalt von 1200 IRT im siebten bis zum zwöltem Monat
    d) Sie erhalten ein Gehalt von 1300 IRT für den Rest der Zeit
    e) NatAr-Offiziere erhalten ein Gehalt in Höhe der normalen Beamtenbesoldungen, näheres Regelt die NatAr für sich.

    3. Grundausbildung
    Im ersten Monat erhalten die Männer und Frauen eine militärische Grundausbildung

    4. Geldmittel
    a) Dem NatAr werden pro Jahr drei Millarden Taler zur Verfügung gestellt
    b) Baumaßnahmen werden gesondert mit dem NatAr abgerechnet.
    c) Der NatAr kann dabei Überschuß erwirtschaften welcher er zur Hebung der Moral und besserer Ausbildungsmöglichkeiten einsetzen kann

    5. Einsatz
    a) Der NatAr kann von der irkanischen Regierung eingesetzt werden für Infrastrukturmaßnahmen
    b) Der NatAr kann von Firmen angemietet werden
    c) Firmen im Ausland haben für Unterkunft und Verpflegung aufzukommen sowie 50% Bonusgehalt an den NatAr zu Zahlen, der Umgang mit diesem Geld haben die Männer und Frauen mit dem NatAr-Vorstand abzuklären
    d) Firmen aus dem Ausland mit Bauprojekten in Irkanien haben ein Bonusgehalnt von 33% an den NatAr zu Zahlen, der Umgang mit diesem Geld haben die Männer und Frauen mit dem NatAr-Vorstand abzuklären

    6. Unzulässiges
    a) Militärische Einsätze sind ausgeschlossen. Eine Änderung von Artikel 6. ist unzulässig. 


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