26.03.2025, 02:52
Vertrag über das befristete Ruhen territorialer Ansprüche und die vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Freien Irkanischen Republik und den Konföderierten Staaten von Jadaria
Präambel:
In Anerkennung der historischen Verbundenheit und mit dem gemeinsamen Ziel von Frieden, Stabilität und Wohlstand schließen die Freie Irkanische Republik und die Konföderierten Staaten von Jadaria diesen Vertrag.
Artikel 1 – Ruhen territorialer Ansprüche
Irkanien verpflichtet sich, sämtliche territoriale Ansprüche gegenüber den Konföderierten Staaten von Jadaria für einen Zeitraum von sechzig (60) Jahren ab Unterzeichnungsdatum ruhen zu lassen.
Beide Parteien bestätigen, während dieser Zeit keinerlei einseitige Maßnahmen zu ergreifen, die bestehende Grenzen infrage stellen.
Artikel 2 – Gemeinsame Kommission
Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages wird eine gemeinsame Kommission eingerichtet.
Die Kommission identifiziert und entwickelt kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Kooperationsräume.
Artikel 3 – Freie Schifffahrt und maritimer Schutz Beide Staaten vereinbaren ein bilaterales Abkommen über freie Schifffahrt in den internationalen und anliegenden Gewässern sowie gegenseitigen Schutz maritimer Handelswege.
Artikel 4 – Dialogforum Es wird ein jährliches Dialogforum etabliert, das den politischen Austausch, Vertrauen und gemeinsame Lösungsansätze fördert.
Artikel 5 – Solidaritätsklausel Irkanien erkennt an, dass ein Angriff einer dritten Partei auf die Konföderierten Staaten von Jadaria während der Laufzeit dieses Vertrages einem Angriff auf die Freie Irkanische Republik gleichkommt und entsprechend behandelt wird.
Artikel 6 – Inkrafttreten Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
Unterzeichnet am 26.03.2025 in Naugard.
Für die Konföderierten Staaten von Jadaria:
Heinrich Wohlhagen – Kanzler
Für die Freie Irkanische Republik:
Oskar Franzsonr Kerkbrenr – Khrukan für Außenpolitik
Präambel:
In Anerkennung der historischen Verbundenheit und mit dem gemeinsamen Ziel von Frieden, Stabilität und Wohlstand schließen die Freie Irkanische Republik und die Konföderierten Staaten von Jadaria diesen Vertrag.
Artikel 1 – Ruhen territorialer Ansprüche
Irkanien verpflichtet sich, sämtliche territoriale Ansprüche gegenüber den Konföderierten Staaten von Jadaria für einen Zeitraum von sechzig (60) Jahren ab Unterzeichnungsdatum ruhen zu lassen.
Beide Parteien bestätigen, während dieser Zeit keinerlei einseitige Maßnahmen zu ergreifen, die bestehende Grenzen infrage stellen.
Artikel 2 – Gemeinsame Kommission
Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages wird eine gemeinsame Kommission eingerichtet.
Die Kommission identifiziert und entwickelt kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Kooperationsräume.
Artikel 3 – Freie Schifffahrt und maritimer Schutz Beide Staaten vereinbaren ein bilaterales Abkommen über freie Schifffahrt in den internationalen und anliegenden Gewässern sowie gegenseitigen Schutz maritimer Handelswege.
Artikel 4 – Dialogforum Es wird ein jährliches Dialogforum etabliert, das den politischen Austausch, Vertrauen und gemeinsame Lösungsansätze fördert.
Artikel 5 – Solidaritätsklausel Irkanien erkennt an, dass ein Angriff einer dritten Partei auf die Konföderierten Staaten von Jadaria während der Laufzeit dieses Vertrages einem Angriff auf die Freie Irkanische Republik gleichkommt und entsprechend behandelt wird.
Artikel 6 – Inkrafttreten Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
Unterzeichnet am 26.03.2025 in Naugard.
Für die Konföderierten Staaten von Jadaria:
Heinrich Wohlhagen – Kanzler
Für die Freie Irkanische Republik:
Oskar Franzsonr Kerkbrenr – Khrukan für Außenpolitik
Regierungschef der Konföderierten Staaten von Jadaria
Kanzler Heinrich Wohlhagen
Kanzler Heinrich Wohlhagen