Das Gespräch hatte sich erschöpft – oder besser gesagt: gesättigt. Zwischen halb geleerten Gläsern, kryptischen Andeutungen und technischer Arroganz hatte sich etwas verändert. Nicht unbedingt Vertrauen. Aber Verstehen.
Dimitri lehnt sich zurück, mustert das Fläschchen Skyra, dann den Kühler. Wortlos greift er zum Glas, schenkt sich nach und prostet Olga zu – nicht wie ein Politiker, sondern wie ein Mann, der weiß, dass gewisse Verträge nicht mit Tinte beginnen, sondern mit Schweigen, Alkohol und einem Blick, der länger hält als erlaubt.
Die Gläser klirren. Der Alkohol brennt angenehm. Worte werden seltener, Blicke dafür klarer. Als das zweite Glas geleert ist, das dritte folgt, und irgendwann beide nicht mehr zählen, liegt etwas zwischen ihnen, das schwer zu benennen ist – keine Einigung, kein Pakt, eher ein Einvernehmen.
Später – vielleicht eine Stunde, vielleicht ein strategischer Moment zu spät – liegt ein Vertrag auf dem Tisch. Kein symbolisches Angebot, sondern ein vollständiges, rechtsverbindliches
Niemand sagt, wer ihn dort hingelegt hat. Aber beide wissen, was er bedeutet.
Dimitri sieht Olga an. Seine Stimme ist rau, aber klar.
Also dann...
Rahmenvertrag zur strategischen Technologiepartnerschaft zwischen der Neuen Androischen Sovietföderation und der X-Korporation der Freien Irkanischen Republik
Artikel 1: Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
a) der Neuen Androischen Sovietföderation (nachfolgend "Andro" genannt), vertreten durch das Ministerium für für Verteidigung, und
b) der X-Korporation (nachfolgend "X" genannt), registriert in der Freien Irkanischen Republik, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Frau Olga Buxere.
Artikel 2: Zielsetzung
Die Vertragsparteien vereinbaren eine gleichberechtigte, strategisch-technologische Zusammenarbeit mit dem Ziel, eine resiliente, nicht-westlich dominierte Infrastruktur für Informationsverarbeitung, Datenanalyse und operative Künstliche Intelligenz (KI) zu etablieren.
Artikel 3: Gegenstand der Kooperation
3.1 Bereitstellung und Anpassung von RISC-basierter Hardware durch X zur Implementierung in andronischen Rechenzentren.
3.2 Entwicklung eines gemeinsamen, modularen Betriebssystems (Codename: SERIN) auf Basis proprietärer Linux-Derivate.
3.3 Lieferung von spezialisierten KI-Subsystemen durch X an Andro zur Erprobung unter sicherheitsrechtlicher Kontrolle.
3.4 Andro stellt in definierten Regionen (Projektzone Affeninsel) logistische und regulatorische Sonderbedingungen für X-Infrastruktur bereit.
3.5 Gegenseitiger, begrenzter bevorzugter Zugang zu Lagerstätten seltener Erden und Rohstoffe für die Pilotproduktion.
Artikel 4: Finanzierung und Investitionsschutz
4.1 Beide Seiten tragen die Projektkosten im vereinbarten Rahmen, beginnend mit je 1,2 Milliarden € äquivalenten Leistungen über 24 Monate.
4.2 Geistiges Eigentum verbleibt bei der jeweiligen Partei; gemeinsame Entwicklungen werden in einem separaten Lizenzvertrag geregelt.
4.3 Streitfälle unterliegen der bilateralen Schlichtungsstelle für Technologietransfer mit Sitz in Donskaja (Andro).
Artikel 5: Laufzeit und Beendigung
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für eine Erstlaufzeit von zehn Jahren. Eine Verlängerung erfolgt automatisch um jeweils zwei Jahre, sofern keine der Parteien 180 Tage vor Ablauf schriftlich widerspricht.
Artikel 6: Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen, Dokumentationen und technischen Daten im Rahmen dieser Kooperation unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien zugänglich gemacht werden.
Unterzeichnet am 31. Mai 2025
Für die Neue Androische Sovietföderation:
[Unterschrift]
Dimitri W. Petrakow Minister für Verteidigung
Für die X-Korporation:
[Unterschrift]
Olga BuxereChief Executive Officer
ANLAGE 1: Strategische Projektziele (interne Klassifizierung: STAGE-12)
Vertraulich - Nur für autorisierte Führungskreise
- Schaffung einer Blacksite für KI-Systementwicklung mit extraterritorialem Status.
- Testlauf für Echtzeit-Entscheidungssysteme in komplexen urbanen Simulationen.
- Aufbau eines Netzwerkes für vorausschauende Konfliktidentifikation durch Musteranalyse ziviler Kommunikation.
- Erprobung semi-autonomer Subroutinen zur Analyse strategischer Schwächen von Drittstaaten.
- Entwicklung einer mikroinvasiven Biokomponenten-Schnittstelle zur Verhaltensmodulation (Codename: VULNIS).
- Evaluierung übertragbarer Bewusstseinsprofile für Langzeitdatenträger in militärischen und wirtschaftlichen Kontexten.
- Vorbereitung einer nicht-digitalen Redundanzschicht zur Simulation technikloser Weltuntergangsszenarien.
- Definition eines multipolaren Sub-Betriebssystems zur Simulierung des politischen Willens unter asymmetrischem Informationsdruck.
- Integration von hypothethischen Sprachmodellen zur Narrativsteuerung in Krisensituationen.
- Subversive Austestung westlicher Softwaresicherheitskonzepte anhand gespiegelter Architekturen.
Hinweis: Punkt 5-10 unterliegen der operativen Freigabe durch das Zentralkommando bzw. das Ministerium für Staatssicherheit Andros.
ANLAGE 2:
Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag zwischen der Neuen Androischen Sovietföderation und der X-Korporation der Freien Irkanischen Republik
Titel: Projekt HERMES – Redundanzinitiative für techniklose Krisensimulation und strategische Systemresilienz
Artikel 1: Gegenstand
Diese Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden Rahmenvertrag (unterzeichnet am 31. Mai 2025) um die Initiative zur Schaffung einer nicht-digitalen Redundanzschicht in Vorbereitung auf technologiefeindliche Katastrophenszenarien.
Artikel 2: Leitziele
2.1 Aufbau physischer, analoger Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen innerhalb der Zone Krolock zur Simulation vollständiger digitaler Ausfälle.
2.2 Entwicklung eines methodischen Frameworks zur Resilienzprüfung staatlicher und wirtschaftlicher Reaktionsfähigkeit ohne digitale Infrastruktur.
2.3 Einrichtung experimenteller Gedächtnisträgersysteme (z.B. „Living Protocol Agents“, codierte Papierinfrastruktur, Symbolgrammatiken).
Artikel 3: Zuständigkeiten
3.1 Andro erhält den operativen Auftrag zur Konzeption, Durchführung und logistischen Sicherung des Projekts HERMES.
3.2 X-Korporation stellt Forschungsdaten, analoge Systemkopien, Codex-Materialien und psychometrische Verfahren zur Verfügung.
3.3 Beide Parteien vereinbaren gemeinsame wissenschaftliche Betreuung, jedoch mit andronischem Hauptführungsanspruch vor Ort.
Artikel 4: Rechte und Kompensation
4.1 Irkanien/X erhält bevorzugten Zugriff auf sämtliche Ergebnisse, Protokolle und Ableitungen der Simulationen.
4.2 Andro verpflichtet sich, X exklusiven Zugriff auf die Infrastruktur zur Weiterverwertung im Rahmen militärischer wie ziviler Produkte einzuräumen.
4.3 Entstehende Entwürfe für Redundanzarchitekturen dürfen nicht an Drittstaaten ohne Zustimmung beider Parteien weitergegeben werden.
Artikel 5: Schutz und Geheimhaltung
Das Projekt unterliegt der höchsten Geheimhaltungsstufe beider Staaten. Jegliche Informationsfreigabe an externe Akteure ist untersagt, es sei denn, sie erfolgt über gemeinsame Kanäle und mit beidseitiger Unterschrift.
Artikel 6: Inkrafttreten
Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die beauftragten Repräsentanten beider Seiten in Kraft.
Unterzeichnet am 31. Mai 2025 in Irkania City
FÜR DIE NEUE ANDROISCHE SOVIETFÖDERATION:
[Unterschrift]
Dimitri W. Petrakow Minister für Verteidigung
FÜR DIE X-KORPORATION DER FREIEN IRKANISCHEN REPUBLIK:
[Unterschrift]
Olga Buxere Chief Executive Officer