11.08.2025, 09:51
Gesendet
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Freie Irkanische Republik verfolgt aufmerksam die laufenden Verhandlungen zur Bildung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft. Mit Blick auf unsere bisherigen, wenn auch losen Kontakte zu Ihrem Königreich und unter Kenntnis Ihrer Rolle als Kernmitglied der Intesa Cordiale möchten wir in vertraulicher Form einen Punkt von erheblicher Tragweite ansprechen.
Artikel 6 des derzeit kursierenden Vertragsentwurfs sieht vor, die Bestimmungen des Artikels 5, die Beistandsverpflichtung bei bewaffnetem Angriff, auch auf Drittstaaten anzuwenden, wenn diese als Gefährdung für „Frieden und Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft“ eingestuft werden. Diese Formulierung lässt, nach unserem Verständnis, erheblichen politischen Interpretationsspielraum zu und kann weitreichende sicherheitspolitische Folgen haben.
Wir sind der Auffassung, dass eine offene und frühzeitige Erörterung dieser Klausel zwischen Staaten, die nicht unmittelbar am Vertragswerk beteiligt sind, von Vorteil wäre, nicht zuletzt, um mögliche Missverständnisse oder ungewollte Eskalationsdynamiken zu vermeiden. Targa und Irkanien teilen das Interesse, regionale Stabilität nicht durch Fehlinterpretationen gefährden zu lassen.
Wir schlagen daher vor, auf geeigneter Ebene, bilateral oder im Rahmen eines erweiterten Gesprächskreises, zu prüfen, welche Konsequenzen Artikel 6 in einer praktischen Anwendung haben könnte und welche politischen Signale damit gesetzt werden.
Die Freie Republik steht für einen vertraulichen Austausch zur Verfügung und ist bereit, im Geiste konstruktiver Zusammenarbeit weitere Gesprächsformate anzuregen.
Mit Achtung und verbindlicher Hochachtung,
Orla von der Katzenburg
Prätorin der Freien Irkanischen Republik
für Antika, Nordhanar und angrenzende Räume
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Freie Irkanische Republik verfolgt aufmerksam die laufenden Verhandlungen zur Bildung einer Nordanischen Verteidigungsgemeinschaft. Mit Blick auf unsere bisherigen, wenn auch losen Kontakte zu Ihrem Königreich und unter Kenntnis Ihrer Rolle als Kernmitglied der Intesa Cordiale möchten wir in vertraulicher Form einen Punkt von erheblicher Tragweite ansprechen.
Artikel 6 des derzeit kursierenden Vertragsentwurfs sieht vor, die Bestimmungen des Artikels 5, die Beistandsverpflichtung bei bewaffnetem Angriff, auch auf Drittstaaten anzuwenden, wenn diese als Gefährdung für „Frieden und Freiheit eines Volkes oder der gesamten Staatengemeinschaft“ eingestuft werden. Diese Formulierung lässt, nach unserem Verständnis, erheblichen politischen Interpretationsspielraum zu und kann weitreichende sicherheitspolitische Folgen haben.
Wir sind der Auffassung, dass eine offene und frühzeitige Erörterung dieser Klausel zwischen Staaten, die nicht unmittelbar am Vertragswerk beteiligt sind, von Vorteil wäre, nicht zuletzt, um mögliche Missverständnisse oder ungewollte Eskalationsdynamiken zu vermeiden. Targa und Irkanien teilen das Interesse, regionale Stabilität nicht durch Fehlinterpretationen gefährden zu lassen.
Wir schlagen daher vor, auf geeigneter Ebene, bilateral oder im Rahmen eines erweiterten Gesprächskreises, zu prüfen, welche Konsequenzen Artikel 6 in einer praktischen Anwendung haben könnte und welche politischen Signale damit gesetzt werden.
Die Freie Republik steht für einen vertraulichen Austausch zur Verfügung und ist bereit, im Geiste konstruktiver Zusammenarbeit weitere Gesprächsformate anzuregen.
Mit Achtung und verbindlicher Hochachtung,
Orla von der Katzenburg
Prätorin der Freien Irkanischen Republik
für Antika, Nordhanar und angrenzende Räume
Prätorin für Antika in der Kommandoabteilung Außenpolitik der Freien Irkanischen Republik
"Man muss nicht laut sein, um gehört zu werden – die klügsten Entscheidungen entstehen in der Stille."
"Man muss nicht laut sein, um gehört zu werden – die klügsten Entscheidungen entstehen in der Stille."