20.03.2025, 03:13
Ich schlage folgendes vor:
Artikel VI — Gemeinsame Manöver
Artikel VI — Gemeinsame Manöver
- Die Vertragsparteien vereinbaren, gemeinsame Manöver durchzuführen. Diese sollen irkanische, sergische und liga-Kräfte umfassen und in regelmäßigen Abständen stattfinden.
- Die Manöver dienen ausschließlich dem gegenseitigen Lernen, der Vertrauensbildung und der praktischen Zusammenarbeit.
- Der Einstieg soll bewusst klein gewählt werden, beispielsweise in Form gemeinsamer Patrouillenboot-Übungen, und schrittweise erweitert werden.
- Eine Dokumentation und Auswertung dieser Manöver erfolgt gemeinschaftlich
Tochter des Königs
Minister für Äußeres (Oberster Sekretär) - Reîs Efendi
Minister für Äußeres (Oberster Sekretär) - Reîs Efendi