Gesetz zur Zurückweisung und Ausweisung von Bürgern feindstaatlicher Einflusszonen
#1
Gesetz zur Zurückweisung und Ausweisung von Bürgern feindstaatlicher Einflusszonen

§ 1 Zweck
Dieses Gesetz dient dem Schutz der inneren Sicherheit der Freien Irkanischen Republik vor den politisch gesteuerten Einflussstrukturen des sogenannten Schattenbundes.

§ 2 Geltungsbereich
Als Staaten des Schattenbundes gelten:
  1. Vereinigte Staaten von Astor
  2. Roldem
  3. Cranberra
  4. Obrador
  5. Albernia
  6. Glenverness
  7. Volksrepublik Tchino

§ 3 Einreiseverbot
(1) Staatsbürger der in § 2 genannten Staaten ist die Einreise in das Hoheitsgebiet der Freien Irkanischen Republik ausnahmslos untersagt.
(2) Bereits erteilte Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigungen verlieren mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Gültigkeit.

§ 4 Festsetzung und Ausweisung
(1) Werden Bürger der in § 2 genannten Staaten im Hoheitsgebiet der Freien Irkanischen Republik angetroffen, sind sie durch Naudiz oder zuständige Sicherheitsorgane festzusetzen.
(2) Festgesetzte Personen sind unverzüglich auszuweisen.
(3) Die Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, eine Rückkehr in das Hoheitsgebiet dauerhaft zu verhindern.

§ 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Marek A. Talween
Beauftragter für Strukturverwaltung und souveräne Systeme des Strukturstaatsprinzips
Freie Irkanische Republik | Kommandoabteilung Außenpolitik
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste