Internationale Zussamenarbeit
#1
Einer unserer Agenten hat uns dies zugespielt. Wir können so mit der Sergei an einen Tisch kommen hoffentlich. 

Charta der KATZE
(Koalition Autonomer Territorien zur Zusammenarbeit und Entwicklung)

Präambel:
Die Mitglieder der KATZE, in dem Bewusstsein der Vielfalt und Eigenständigkeit aller Territorien und Staaten, verpflichten sich zur friedlichen Koexistenz, zur Förderung des Dialogs und zur Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse, mit dem Ziel, Stabilität und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.

Artikel 1 – Ziele der KATZE
Die KATZE verfolgt folgende Ziele:
1.1. Die Wahrung der Souveränität und politischen Unabhängigkeit aller Mitglieder.
1.2. Die Förderung eines konstruktiven Dialogs zur Konfliktvermeidung und Vertrauensbildung.
1.3. Die Unterstützung gemeinsamer Anstrengungen zur Bewältigung wirtschaftlicher, sozialer und technologischer Herausforderungen.
1.4. Die Bereitstellung eines Rahmens für multilaterale Kooperation auf freiwilliger Basis.

Artikel 2 – Grundsätze der KATZE
Die Zusammenarbeit innerhalb der KATZE basiert auf folgenden Grundsätzen:
2.1. Achtung der Souveränität und territorialen Integrität aller Mitglieder.
2.2. Verzicht auf Gewalt oder Androhung von Gewalt in zwischenstaatlichen Beziehungen.
2.3. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitglieder.
2.4. Förderung von friedlichen und konstruktiven Lösungen bei Meinungsverschiedenheiten.

Artikel 3 – Mitgliedschaft
3.1. Die Mitgliedschaft steht allen souveränen Staaten und autonomen Territorien offen, die die Charta anerkennen.
3.2. Die Aufnahme erfolgt durch Zustimmung der bestehenden Mitglieder im Rahmen der Verfahrensregeln der KATZE.
3.3. Ein Mitglied kann seine Mitgliedschaft beenden oder suspendiert werden, wenn es gegen die Grundsätze dieser Charta verstößt.

Artikel 4 – Struktur der KATZE
4.1. Die KATZE besteht aus folgenden Organen:
a) Der Generalversammlung, in der alle Mitglieder gleichberechtigt vertreten sind.
b) Dem Koordinierungsausschuss, der die Umsetzung der Beschlüsse unterstützt.
c) Den Fachgremien, die sich mit spezifischen Themen wie Wirtschaft, Sicherheit, Umwelt und Kultur befassen.
4.2. Entscheidungen werden im Konsens oder durch Mehrheitsbeschluss getroffen, unter Berücksichtigung der Interessen aller Mitglieder.

Artikel 5 – Streitbeilegung
5.1. Die Mitglieder verpflichten sich, Streitigkeiten durch Dialog, Vermittlung oder Schlichtung beizulegen.
5.2. Die KATZE kann als neutrale Plattform für Verhandlungen dienen, sofern die betroffenen Parteien zustimmen.

Artikel 6 – Zusammenarbeit in Entwicklung und Sicherheit
6.1. Die KATZE unterstützt ihre Mitglieder bei gemeinsamen Projekten zur wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Entwicklung.
6.2. Sicherheitsfragen werden in respektvoller Anerkennung der unterschiedlichen Interessen behandelt, ohne Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung.

Artikel 7 – Finanzierung
7.1. Die KATZE wird durch Mitgliedsbeiträge und freiwillige Zuwendungen finanziert.
7.2. Ein Entwicklungsfonds kann für gemeinsame Projekte eingerichtet werden, dessen Nutzung freiwillig erfolgt.

Artikel 8 – Änderungen der Charta
8.1. Änderungen dieser Charta erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.
8.2. Änderungen treten nach Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten in Kraft.

Artikel 9 – Inkrafttreten und Sitz der Organisation
9.1. Diese Charta tritt nach der Unterzeichnung durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
9.2. Der Sitz der KATZE ist die stadt Forwålde im Nugensil.
Kommissarin für äußere Angelegenheiten der Liga Freier Republiken
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